Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Wolf Hohwald am 22. November 2016
8714 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Was ist das Solidaritätsprinzip in der Rentenzahlung?

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

viel wird über die Rente mit 67 Jahren gesprochen. Auch jetzt mit dem Leitantrag Ihrer Partei der CDU. Ich weiß, dass meine Kinder mit ihren Beiträgen meine Rente erarbeiten müssen. Wer erwirtschaftet die Gelder für die vielen Pensionsberechtigten? Ist es möglich, dass Lutz und Lydia, als Maurer und Köchin, zusätzlich mit ihren monatlichen Steuern auch für die Beamtenpensionen aufkommen müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Wolf Hohwald

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Wolfgang Riedel
    am 22. November 2016
    1.

    Ja, so ist es, mit allen Steuern, die von den schwer arbeitenden Menschen gezahlt werden wird dieses überzogene Beamtentum finanziert ohne deren Mitwirkung!
    Es reichen diesen nicht nur die hohen Gehälter ( Ausnahmen die kleinen Beamten wie Polizisten im Streifendienst usw.) Das wird sich so lange nicht ändern, so lange die CDU/CSU mit Frau Merkel an der Spitze diese Republik führen! Ziehen Sie die richtige Schlussfolgerung zur kommenden Bundestagswahl und wählen Sie diese Leute ab!

  2. Autor Wolf Hohwald
    am 23. November 2016
    2.

    Die da oben und wir da unten!
    Auf Focus Money Online vom 27.04.2016 ist zu lesen:
    Für Abgeordnete des Bundestages, die mehr als 8 Jahre im Bundestag sitzen, rückt die Pension mit jedem zusätzlichen Jahr als Mitglied des Bundestages um ein Jahr näher. So kann ein Abgeordneter seine Rente bis zu maximal 10 Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter beginnen – etwa schon mit 56 Jahren. Beim Bund der Steuerzahler stößt die Sonderregelung auf Kritik. Der Präsident des Bundes sagte der „Bild“: „Wenn die Politiker ernsthaft über eine Erhöhung des Rentenalters reden, dann sollten sie bei sich selbst anfangen. Es kann nicht sein, dass Bundestagsabgeordnete einen Renten-Rabatt von bis zu 10 Jahren bekommen.“
    Da wundern sich die politischen Eliten, wenn ihnen die Wähler davon laufen. Sie sind vom Volk gewählt für 4 Jahre und nach dieser Zeit sollten wir zurückblicken und uns überlegen, wo wir im November 2017 unser Kreuzchen setzen.

  3. Autor Wolf Hohwald
    am 23. November 2016
    3.

    Die d aoben und wir da unten!
    Mit der Agenda 2010 hat die damalige Bundesregierung (Rot/Grün) in den Jahren 2003 bis 2005 die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die den größten Sozialabbau seit Bestehen der BRD beinhaltet. Die Architekten hießen Gerhard Schröder und Walter Steinmeier. Auch die CDU und FDP, die sich in der Opposition befanden, zollten Beifall und unterstützten die Rentenkürzungen.
    Das Rentenniveau lag 1990 bei 55,1%, im Jahre 2000 bei 52,9% und im Jahr 2015 bei 47,7%. Die Rente sinkt bis zum Jahr 2030, das nach der Berechnung der Bundesregierung, auf 44,5%.
    Und die Pensionen, wie geht es den Pensionären? Während der Normalrentner nach 45 Beitragsjahren mit maximal 48 Prozent seines letzten Einkommens zu rechnen hat, bekommen pensionierte Beamte gut 71 Prozent ihres letzten Bruttogehalts.
    Bis zum Jahr 2050 wird der Staat 1,3 bis 1,4 Billionen Euro für Pensionen aufwenden müssen. Der Bund zahlt im Jahr dafür 38,5 Milliarden Euro. Das ist das Geld der Steuerzahler und dazu gehören auch alle Arbeitnehmer, die unsere Renten schon erwirtschaften müssen. Interessant ist auch, dass sich die Höhe einer Beamtenpension ausschließlich nach dem letzten höchstem Gehalt richtet. Dagegen bekommen Normalrentner das, was sie im Laufe ihres Arbeitslebens an Entgeltpunkten zusammengesammelt haben, also einen Teil ihres Lebensdurchschnittsverdienstes. Schon allein dadurch sind Beamtenpensionen erheblich höher.
    Die Besitzenden prägten das Totschlagargument „Neiddebatte“ und schon wird jedwede Debatte im Keim erstickt. Es ist kein Abstraktum, dass die Ungerechtigkeit schon mit der Geburt anfangen kann und erst im Grab endet.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.