Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Ist die Antwort richtig
ist die Antwort die ich vom Bundesrat bekommen habe richtig
Ich probiere seid Jahren eine Antwort auf Fragen zum Arbeitsschutzgesetz, speziell Gefährdungsbeurteilung zu bekommen von Frau Merkel und einigen Ministern.
Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen. Sie haben das Recht, den Betrieb zu betreten und zu besichtigen, sie können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben nehmen usw. (vgl. §§ 21 ff. Arbeitsschutzgesetz).
Daneben haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (vgl. §§ 14 ff. SGB VII). Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften.
Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes werden durch diese Behörden nicht überwacht, da es sich hier um kollektives Arbeitsrecht, d.h. Privatrecht und nicht um öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften handelt. Dies ist Aufgabe der Betriebsräte sowie der Gewerkschaften.
oder erhalte ich noch eine direkte Antwort von Frau Merkel
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