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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Lara Schmidt am 07. Dezember 2016
8094 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Alleinerziehende

Sehr geehrte Kanzlerin,
Wird die Ungerechtigkeit bei Alleinerziehenden im Harz IV enden?
Aufgrund der jetzigen Situation in Deutschland überlege ich mir euch zu wählen.
Ich bin alleinerziehend, ich habe immer gesagt dass man von Hartz4 gut leben kann. Momentan geht es mir allerdings damit sehr schlecht, ich gehe arbeiten, da ich alleinerziehend bin nur halbtags. Dadurch bekomme ich zusätzlich Hartz IV. Ich konnte immer sehr gut davon leben, habe mich nie beschwert. Jetzt wird mirje doch pro Tag 9 € und 7,90 € für meine Kinder wenn sie beim Papa Wochenende sind abgezogen. Sie sind alle zwei Wochen für drei Tage bei Papa. Ich sehe auch ein dass er dafür Geld bekommt, er hat nur Hartz 4. Allerdings sehe ich nicht ein dass mir pro Kind der komplette Tagessatz abgezogen wird. Er ist nur verpflichtet von diesen 9 € und 7,90 € das Essen und das Wasser was sie verbrauchen zu bezahlen. Ich hingegen bin weiterhin verpflichtet für alles andere alleine aufzukommen, ich muss weiterhin die Brille bezahlen, ich muss weiterhin für den Kieferorthopäden alleine aufkommen, so wie für jede Winterjacke, und Winterschuhe etz. Diese Liste könnte ich ewig fortsetzen. Wenn mir aber weiterhin alles abgezogen wird, für diese Tage, und die Hälfte der Ferien, habe ich bald kein Geld mehr. Wenn der Papa 30% des Geldes bekommt, warum muss er nicht auch 30% der anderen Ausgaben bezahlen? Warum wird mir der komplette Tagessatz gestrichen wo ich die selben Ausgaben immer noch habe? Wird sich dahingehend etwas ändern?

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Holger Körner
    am 08. Dezember 2016
    1.

    Sehr geehrte Frau Schmidt,

    natürlich ist auch der Kindsvater in der Verantwortung das Geld, welches er für die Kinder vom JobCenter bekommt für den Lebensunterhalt der Kinder zu verwenden. Zudem ist der Vater unterhaltspflichtig. Da er seiner Unterhaltspflicht jedoch durch seinen eignen Leistungsbezug (Hartz4) nicht nachkommen kann, können Sie, Frau Schmidt, für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragen.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen an dieser Stelle ein wenig weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Holger Körner

    Link für z.B. Niedersachsen:
    http://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/gesetzliche...

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