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Beantwortet
Autor Claudia Buschta am 25. November 2016
12928 Leser · 7 Kommentare

Gesundheit

Gesetzeserweiterung Wechsel von der PKV in die GKV

Sehr geehrte Frau Merkel,
Warum wird das Gesetz zum Wechsel von der PKV in die GKV nicht erweitert und / bzw. gelockert ?
Mein Vorschlag für das - schon etwas gelockerte- Gesetz zum Wechsel von der PKV in die GKV :
die Altersbegrenzung komplett aufzuheben und es abhängig vom Jahresverdienst zu gestalten - ggf. auch der GKV die Möglichkeit zu erlauben einen Bewerber abzulehnen.
Wenn aber eine gesetzliche Krankenkasse einen Arbeitnehmer, auch über ein Alter von 55 Jahren hinaus, als Mitglied nimmt - kommt dieser dann aus der Verpflichtung aus seiner privaten Krankenkasse . Und würde nicht in die Altersarmut abrutschen ...
Dies ist mein Vorschlag und ich hoffe das Sie Ihn umsetzten würden und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Dezember 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Buschta,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die zentrale Säule des Gesundheitssystems in Deutschland. Sie basiert auf Solidarität: Die Gesunden helfen den Kranken. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Der Beitrag richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, nicht nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko.

Anders funktionieren die privaten Krankenversicherungen (PKV). Sie sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Absicherung gegen krankheitsbedingte Kosten anbieten. Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Während beim Solidarsystem jeder solidarisch einen Beitrag zahlt, versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko.

Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro können entscheiden, ob sie in der GKV bleiben wollen oder sich privat versichern möchten. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Bezieher hoher Einkommen in einem geringeren Maße des sozialen Schutzes bedürfen.

Die Rückkehrmöglichkeiten in die GKV hat der Gesetzgeber bewusst beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass sich junge und gesunde Versicherte günstig in der PKV versichern und später in die GKV zurückkehren. Nämlich dann, wenn der Beitrag für die PKV möglicherweise zu hoch ist.

Bis zu einem Alter von 55 Jahren gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln. Eine Altersgrenze ist jedoch notwendig, damit das Solidarprinzip der gesetzlich Versicherten erhalten bleibt.

Seit dem 1. Januar 2009 sind private Krankenversicherungen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. In diesen können privat Versicherte in der Regel wechseln, beispielsweise, wenn ihnen die Beiträge für ihren alten Tarif zu hoch werden. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen den Leistungen der GKV. Der Höchstbetrag dieses Tarifs darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten.

Sind Versicherte hilfebedürftig oder würden durch die Bezahlung einer solchen Prämie hilfebedürftig werden, reduziert sich der Beitrag im Basistarif auf die Hälfte. Bestünde auch bei der halbierten Beitragszahlung Hilfebedürftigkeit, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung oder der Sozialhilfe am verminderten Beitrag.

Weitere Informationen:
www.bmg.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Claudia Buschta
    am 28. November 2016
    1.

    Sehr geehrter Herr Fleddermann,
    natürlich gebe ich Ihnen Recht. Hier nun mein persönlicher Fall, in der Hoffnung das Sie evt. Ihre Meinung überdenken ;-)
    Alter : 41 w als Physiotherapeutin selbstständig gemacht - Rente privat vorgesorgt, doch die Beiträge in der GKV waren nicht zu erwirtschaften
    -1 Mann Bertrieb - Zeit zum krank werden hatte ich nicht -
    keine Arbeit = kein Geld. nur habe ich meine Selbstständigkeit aufgegeben und arbeite als Angestellte. Aus der PKV komme ich nicht raus, da ich über 55 Jahre bin (57) - nicht für 1 Jahr ins Ausland gehen möchte und auch nicht aus diesem Grunde heiraten will . . . - mit max 430 ,- Euro netto ...... Alles kein Problem .. es gibt doch noch den Sozialtarf - mein langjähriger Zahrarzt hat bei diesen Sätzen eine weitere Zusammenarbeit schon abgelehnt ... Klasse - dann ist jeder Zugereister mehr wert als ich ... Das lieber Leser finde ich unsozial ! und erwarte eine Gesetzeserweiterung ....

  2. Autor R. Gläßer
    am 12. Dezember 2016
    2.

    Das wäre aus meiner Sicht unfair gegenüber den langjährig Pflichtversicherten.
    Es kann ja wohl nicht sein, dass die versicherte Person den Vorteil der privaten KV nutzt um dann im Alter auf die GKV wegen günstigeren Beiträgen bzw. besserer Versorgung wechseln zu dürfen. Das war alles bekannt und wurde publiziert.
    Ich selbst hatte ebenfalls die Möglichkeit in jungen Jahren zur PKV zu wechseln und habe es trotz deutlich geringerer Kosten damals
    nicht getan, sondern den Höchstsatz bei der GKV bezahlt, bis heute.
    Auch der Hinweis, das "Zugereiste" besser gestellt werden halte ich für unfair.
    Sie hatten die Wahl und haben sich - wider besseren Wissens - für die PKV entschieden. Diese Wahl haben "Zugereiste" nie gehabt.

  3. Autor Claudia Buschta
    am 13. Dezember 2016
    3.

    Sehr geehrter Herr Fleddermann - und natürlichkenne ich diesen Link. ICh arbeite jetzt im Angestelltenverhältnis mit max 25000 Euro nette Jährlich - komme aber nicht aus der PKV heraus, weil ich - wen wunderts über 55 JAhre alt bin. Wie Sie richtig bemerkten. ICH habe es versäumt ...

  4. Autor Claudia Buschta
    Kommentar zu Kommentar 2 am 13. Dezember 2016
    4.

    Sehr geehrter Herr Gläßer,
    damals wollte die BEK einen monatlichen Betrag von 1350 DM bekommen. Dazu noch die private Altersvorsorge - und weg war das Geld .
    Abzüglich der Verpflichtungen - bleibt ... nicht mehr genug übrig.Deßhalb wählte ich die PKV, weil diese bezahlbar war.
    Ich bin trotz Allem froh über meinen beruflichen Werdegang, da ich die Möglichkeit hatte meine Berufung als Beruf auszuüben. Auch wenn dies bedeuten soll im Rentenalter weniger als sozialschwach bei meinen Ärzten zu gelten. Und ich so von Arzt zu Arzt pilgern muss um eine BEhandlung zu ergattern . . . - und das nur weil ich einmal falsch abgebogen bin.

  5. Autor R. Gläßer
    am 17. Dezember 2016
    5.

    Frau Buschta,
    das ist nicht gegen Sie persönlich gerichtet!
    Es geht mir hier um die Gerechtigkeit für die Beitragszahler der GKV.
    PKV Versicherte haben während Ihrer Versicherungszeit Vorteile, die ein GKV Versicherter nicht hat. Ich denke nur an die klassiche Frage der Arzthelferinnen "Sind Sie privat versichert". Es gibt sicherlich Einzelfälle die tragisch sind.
    Trotzdem kann es nicht sein, dass die GKV über Jahre hinweg keine Beiträge bekommt und dann die älter werdenden PKV Mitglieder - mit erhöhtem Behandlungsbedarf auf Grund des Alters - auf die Solidargemeinschaft der GKV Versicherten zurückgreift.
    Das erinnert mich an den Satz "Gewinne werden privatisiert, Verluste solidarisiert". Wir GKV Versicherten müssen zudem die Kostensteigerungen einseitig tragen, da die Arbeitgeber nichts mehr dazu beitragen. Dann noch die für die PKV Gesellschaften zu teuer werdenden Versicherten zu übernehmen halte ich für sehr Ungerecht. Deshalb bin ich gegen eine Gesetzesänderung.

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