Sehr geehrte Frau Filz,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Denn vor dem deutschen Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Auch nach den Anschlägen im vergangenen Jahr in Ansbach, Würzburg, München und in Berlin gilt weiterhin: Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Polizei sowie Justiz- und Sicherheitsbehörden leisten hervorragende Arbeit. Dennoch prüft die Bundesregierung kontinuierlich, wo Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.
Innenminister de Maizière und Justizminister Maas haben konkrete Vorschläge zu gesetzlicher Änderungen und Konsequenzen im Bereich der Inneren Sicherheit und des Aufenthaltsrechts erarbeitet. Sie haben sich auf verschärfte Wohnsitzauflagen, erleichterte Abschiebehaft und schärfere Überwachung für ausreisepflichtige Asylbewerber verständigt.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01...
Die Bundesregierung hat bereits am 21. Dezember 2016 Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen u.a. durch Verbesserungen bei der Videoüberwachung das Sicherheitsniveau in Deutschland weiter erhöht wird.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...
In einer freiheitlichen Gesellschaft kann niemand absolute Sicherheit garantieren. Aber das Mögliche wird getan. So stellen die Bundesländer gerade zusätzliches Personal bei Polizei und Justiz ein, um Straftaten noch entschlossener zu ahnden und besser aufzuklären.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Neujahrsansprache betont: „Unser Staat tut alles, um seinen Bürgern Sicherheit in Freiheit zu gewährleisten. Diese Arbeit ist nie beendet, und gerade in diesem Jahr haben wir den Sicherheitsbehörden viel neue Unterstützung gegeben. 2017 werden wir als Bundesregierung dort, wo politische oder gesetzliche Veränderungen nötig sind, schnellstens die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten und umsetzen.“ Die Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin können sie hier nachlesen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/0...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (4)Schließen
am 14. Dezember 2016
1.
am 14. Dezember 2016
2.
am 19. Dezember 2016
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.