Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor J. Schneider am 15. Dezember 2016
9730 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Abschiebung staatenloser Krimineller

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Erfahrung mit "staatenlosen" Migranten aus dem Libanon und / oder der Osttürkei (vermutlich Mhallamiye-Kurden) macht mir in Verbindung mit der jetzt erlebten Einreiseflut von Personen unbekannter Identität große Sorgen.
Die in den 80iger Jahren eingereisten Personen, die ich meine, gehören oft zu größeren Familienverbänden und sind überdurchschnittlich oft kriminell. Es ist bekannt, dass durch das Verschleiern der Herkunft durch die Personen selbst und durch einfache Tricks der Herkunftsländer ein Abschieben trotz zahlreicher Straftaten nahezu unmöglich ist. Es ist weiterhin bekannt, dass diese Personengruppe die Ressourcen unseres Landes auf extremste strapaziert und unseren Werte, für die gerade Sie als Kanzlerin stehen, rigoros ablehnt.
Nun wurde im laufenden Jahr immer wieder argumentiert, dass durch die Registrierung der jetzt Einreisenden die Abschiebung der sich unberechtigt hier Aufhaltenden problemlos möglich sei. Ich frage mich: Wie passt das zusammen mit der „Unabschiebbarkeit“ der in den 80iger Jahren gekommenen Kriminellen? Was geschieht in Zukunft mit in den 80iger Jahren zugewanderten Kriminellen? Werden sie endlich abgeschoben? Wieso wird nicht rigoros verlangt, dass die Herkunftsländer diese Personen zurücknehmen? Welche Rückschlüsse erlaubt diese Erfahrung auf die Zukunft der heute Einreisenden? In wie weit soll vermieden werden, dass sich dieses Dilemma in Zukunft wiederholt (obwohl es sich schon jetzt abzeichnet, dass Abschiebungen aufgrund unklarer Identitäten und aufgrund von Tricks der Herkunftsländer wie z.B. Marokko - gerade bei Kriminellen - nur sehr eingeschränkt möglich sind.)?

Mit freundlichen Grüßen,

J. Schneider

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Januar 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schneider ,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht haben Bund und Länder Verbesserungen erreicht: Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, ist 2016 deutlich höher als in den Vorjahren. Das belegen auch die aktuellen Zahlen:
23.750 Personen wurden bis Ende November 2016 zurückgeführt. Das sind mehr als im gesamten Jahr 2015 (20.888 Abschiebungen) und mehr als doppelt so viele wie 2014 (10.884). Die meisten Personen wurden aus Nordrhein-Westfalen in ihr Heimatland zurückgebracht (4662), gefolgt von Baden-Württemberg (3399), Bayern (3084) und in größerem Abstand Berlin (1963).

Bis zum 1. Dezember 2016 wurden außerdem mehr als 51.000 Anträge zur finanziellen Förderung einer freiwilligen Rückkehr in das jeweilige Heimatland bewilligt.

Die Bundesregierung ist sich mit den Bundesländern aber einig, dass es weiterer Anstrengungen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben, bedarf. Bund und Länder bleiben darüber miteinander im Gespräch. Zu den aktuellen sicherheitspolitischen Themen hat Bundesinnenminister de Maizière weitere Vorschläge für einen starken Staat gemacht, die nun diskutiert werden:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Meldungen/2016/...
Der Bundesinnenminister und der Bundesjustizminister haben sich zudem auf eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen geeinigt:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01...

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Neujahrsansprache betont, dass der Staat alles tue, um seinen Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit in Freiheit zu gewährleisten. Die Bundesregierung werde 2017 dort, wo politische oder gesetzliche Veränderungen nötig sind, schnellstens die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten und umsetzen.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2017/0...

Was Rückführungen in die Staaten des Maghreb angeht, so hat die Bundeskanzlerin am 23. Dezember 2016 mit dem tunesischen Staatspräsidenten Beji Caid Essebsi telefoniert. Sie hat ihm mitgeteilt, dass der Rückführungsprozess deutlich beschleunigt und die Zahl der Zurückgeführten weiter erhöht werden müsse. Um die Rückführungskooperation weiter zu verbessern, führt Bundesregierung Gespräche mit allen Maghreb-Staaten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung