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Abstimmungszeit beendet
Autor Patrick Deseyve am 20. Dezember 2016
6657 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Straffällige Asylbewerber sofort abschieben

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Merkel,

Menschen in Not zu helfen bedeutet mir sehr viel. Wenn Menschen verfolgt werden und Gewalt erfahren und sich dazu entscheiden zu flüchten, dann muss die Staatengemeinschaft helfen. Deutschland nimmt hier eine führende Rolle ein. Diese Gastfreundschaft schätze ich sehr an unserem Land.

Es gibt Ausnahmen unter diesen Gästen, die sich nicht benehmen, die anderen Menschen in diesem Land Gewalt antun. Egal ob das ein Diebstahl, ein Einbruch oder schlimme körperliche Gewalt ist. Diese Menschen sollen sofort nach ihrem Prozess abgeschoben werden. Wie kann es sein, dass es polizeibekannte Mehrfachtäter gibt, die hier regelrechte kriminelle Laufbahnen aufbauen? Wer sich nicht benimmt hat keinerlei Recht in diesem Land zu bleiben. Ich verstehe nicht, wieso hier nicht konsequent und vor allem zügig abgeschoben wird?

Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung.

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 21. Dezember 2016
    1.

    Vorige Woche sollten von den hier lebenden 250.000
    Afghanen eine marginale Anzahl von 50 abgeschoben
    werden, wovon 34 dann übrig blieben, die meisten
    Kriminelle. Selbst hierfür hatten sich Frau Peter u.A.
    im Bundestag für einen Stopp eingesetzt.. Das sind
    die Grünen, die keiner mehr wählen sollte !! Selbst
    Krininelle möchten die bei uns unterbringen !!!

  2. Autor Ingeborg von Platen
    am 21. Dezember 2016
    2.

    Wie Sie so richtig sagen: es sind meist keine Flüchtlinge, sondern illegale Einwanderer. Es wird zugelassen, dass diese das Asylgesetz missbrauchen.
    Nach allem was bisher schon schief gelaufen ist (da gibt es ja außer der sog. Flüchtlingspolitik noch jede Menge anderer Baustellen) sollte man doch davon ausgehen dürfen, dass die Wähler endlich aufwachen und diesem Spuk ein Ende machen. Weder Frau Merkel noch ihr Kanzlerinnenwahlverein sind nach dieser Chaosveranstaltung wählbar!

  3. Autor Patrick Deseyve
    am 28. Dezember 2016
    3.

    Aktueller Fall: Jugendliche versuchen einen Obdachlosen anzuzünden. Noch sind es zwar nur Verdächtige, deshalb möchte ich nicht vorschnell urteilen. Allerdings sieht die rechtliche Lage im Falle einer Verurteilung so aus: Ich zitiere einen Anwalt für Strafrecht "Im vorliegenden Fall jedoch wird von einer Abschiebung wohl eher abgesehen, da es sich bei Syrien um ein Kriegsgebiet handelt. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, werden in Deutschland Verurteilte sicher nicht abgeschoben."
    Menschen die hier versuchen einen anderen Menschen umzubringen können nicht abgeschoben werden, weil in Ihrem Herkunftsland Gefahr für Lein und Leben besteht?

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