Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Ruwen Katschek am 28. Dezember 2016
6490 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Eine änderung der Flüchtlingserkennung nach begehen einer Strafe. Forderung zur 3 Stufen Abschiebung

Liebe Frau Kanzlerin,

Sie werden wahrscheinlich jeden Tag mit diesem Thema Konfrontiert. Flüchtlinge bilden ein heikles Thema, aber warum es so kompliziert machen? Wieso ist es nicht möglich einem Flüchtling, der sich nicht unserer Gesellschaft anpasst mithilfe eine Tattoos zu kennzeichnen? Es würde ein Punkt auf der Hand reichen, der nach einem Vergehen eingestochen wird. Und wenn 3 Punkte auf der Hand erreicht sind, wird er ausgewiesen und kann nicht so einfach wieder in Deutschland einreisen, da man bei Kontrollen so etwas ganz einfach sehen würde. Somit wäre auf dauer sichergestellt, dass Gewaltbereite Leute bzw. Flüchtlinge nicht mehr nach Deutschland kommen können. Man bräuchte keine Akten bei einer Kontrolle anfordern, da alles was benötigt wird für einen Staatsdiener sofort zu sehen ist. Natürlich ist kein Mensch Illegal und ich wünsche mir ,dass jeder der vor dem Krieg flüchtet hier einen Zufluchtsort findet. Aber dass die Sexualübergriffe in den letzten Jahren gestiegen sind, kann kein Zufall sein. Und ich denke viele Leute sind diesen Zustand leid, dass kaum Leute verurteilt werden weil man sie nicht zuordnen kann. Deshalb bitte ich Sie diese Art von "Markierung" zuzulassen, auch wenn man Leute damit leicht verletzt. Aber es wäre für die Gesellschaft nur zum Besten. Denn eine Nadel sticht auch in die Haut und bringt leichten Schmerz ,dennoch hilft eine Impfung.

Bitte nehmen Sie sich diesen Vorschlag zu herzen und überdenken ihn. Denn keiner will in einem Land leben wo Straftäter ohne Bestrafung weiterleben können.

Mit freundlichem Gruß
Ein besorgter Bürger

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Holger Körner
    am 28. Dezember 2016
    1.

    Sehr geehrter Herr Katschek,

    so sehr ich auch die Abschiebung von straffällig gewordenen Flüchtlingen befürworte - eine Tätowierung kommt gar nicht in Betracht. Denn das hat es bereits millionenfach in diesem Land gegeben. Verbunden mit den abscheulichsten Verbrechen an unschuldigen Menschen!
    Das muss anders geregelt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Holger Körner

  2. Autor bbb rrr
    am 03. Januar 2017
    2.

    Ich bin gegen diese Asylpolitik, die ja nicht mehr wirklich die im Blick hat die ursprünglich darunter fallen. Aber Tätowierung find ich trotzdem menschen verachtend. Aber DNA und Fingerabdrücke müssten von jeden abgenommen und auch an der Grenze kontrolliert werden dürfen.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.