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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Tim Müller am 09. Januar 2017
10101 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Obdachlose in der Winterzeit

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

Ich würde Ihnen gerne eine frage stellen, bzw. ein kleinen Tipp geben.

Da es in Deutschland sehr viele Menschen ohne Dach über dem Kopf gibt, und es momentan so Kalt draußen ist, habe ich ein kleinen Vorschlag.
Es gibt ja so viele Freie Flüchtlingsunterkünfte wo nur wenig oder keine Flüchtlinge untergebracht sind, aber wofür trotzdem bezahlt werden muss, nun mein Vorschlag lassen Sie doch die Obdachlosen in der Winterzeit dort ihr Quartier aufschlagen, somit ist die Gefahr das Obdachlose erfrieren minimiert.
Über eine kleine Info von ihnen was Sie von diesem Vorschlag halten oder was dagegen sprechen könnte würde ich mich recht doll freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Müller

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Februar 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben recht: Insbesondere in der kalten Jahreszeit brauchen obdachlose Menschen Unterstützung und einen Ort, wo sie – vor allem über Nacht – bleiben können.

Wie obdachlose Menschen unterstützt werden, entscheiden die Kommunen eigenverantwortlich. Sie entscheiden auch über die von Ihnen angesprochene Winterhilfe. Manche Kommunen gehen bereits den von Ihnen vorgeschlagenen Weg und öffnen Flüchtlingsunterkünfte für Wohnungslose. Andere Kommunen prüfen derzeit diese Möglichkeit.

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind derzeit um die 335.000 Menschen wohnungslos. Wohnungslosigkeit hat viele Gründe. Oft ist gezielte Hilfe nötig, weil familiäre Probleme, Sucht oder Krankheiten eine Rolle spielen. Der Staat bietet Unterstützung an, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Konkrete Hilfen gibt es bei kommunalen Beratungsstellen, in Tageseinrichtungen und Unterkünften. Übrigens haben auch obdachlose Menschen Anspruch auf Grundsicherung, Harz IV und Kranken-versicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Hartwig Gebmeyer
    am 09. Januar 2017
    1.

    Ich habe mit 'Plus' gestimmt, frage mich aber trotzdem, ob die Obdachlosen dort überhaupt hin wollen. IMHO gibt es doch schon jetzt Unterkünfte die genutzt werden könnten. Wenn ich aber so den einen und anderen Bericht im TV sehe, lehnen Obdachlose solche Angebote aus verschiedenen Gründen meistens ab. Ich frage mich sowie wie man Obdachlos sein kann, wenn man es nicht will. Ist es nicht so, das man in Deutschland auch als Deutscher, das gleiche Recht hat wie anerkannte Flüchtlinge hat. Also eine Unterkunft und das bekannte ALGII zum Überleben.

    MfG

  2. Autor Klaus Fink
    am 09. Januar 2017
    2.

    Die ärmsten der Armen haben in Deutschland leider keine ausreichende Lobby !
    Es kümmern sich zwar Hilfsorganisationen, wie z.B. die Heilsarmee, nach besten Kräften um die Obdachlosen. Aber eine nachhaltige Unterstützung ist aus begrenzten finanziellen Gründen nicht möglich. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
    Es wäre der Staat gefordert, nachdem es sich zunehmend um ein Massenproblem handelt. Im Jahr 2010 wurden 335.000 obdachlose Menschen gezählt, für das 2018 rechnet man mit einer Zunahme auf bis zu 550.000 wohnungslose Menschen.
    Das Schlagwort von der „christlichen Nächstenliebe“ wird von Politikern gerne und vor allem öffentlichkeitswirksam („wenn die Kameras laufen !“) in den Mund genommen. Wo bleiben die Taten ?
    Wenn man zusätzlich noch berücksichtigt, dass es aktuell über 30.000 Straßenkinder gibt, die von zuhause fliehen, weil sie dort misshandelt werden, dann versteht man die weitgehende Untätigkeit des Staates noch viel weniger.
    Klar ist, dass man vielen auch mit den besten Hilfsprogrammen nur begrenzt helfen kann, weil sie bereits zulange „Platte gemacht haben“ und dies dann schlichtweg nicht mehr wollen. Aber einem Großteil könnte geholfen werden, in dem man Wohnraum und soziale bzw. psycho-soziale Hilfen für sucht- und körperlich kranke Menschen zur Verfügung stellt. Sehr viele würden sich dann auch wieder in das Arbeits- und Gesellschaftsleben eingliedern (können).
    Ich denke, dass würde dem Sparmeister der Nation, Herrn Schäuble, nicht allzu weh tun.
    Keiner der sog. Wohlstandbürger kann sich wohl vorstellen, wie es sich „anfühlt“, eine Nacht bei minus 10 Grad im Freien zu verbringen bzw. zu überleben. Ich jedenfalls hätte davor richtiggehend Fracksausen !

  3. Autor Yan Suveyzdis
    am 05. Februar 2017
    3.

    GG Art 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    ---
    egal Winter- oder Sommerzeit ...
    leben auf Straße für Deutsche ist Menschenunwürdig...
    --
    für Frau Merkel GG ist egal? nur Art 16a Abs. 1 ist wichtig (ohne Abs.2) (((

  4. Autor Erhard Jakob
    am 11. Februar 2017
    4.

    Es ist leider nicht möglich Menschen mit Gewalt von der Straße zu holen und gegen ihren Willen einer Wohnung oder einer anderen Einrichtung unterzubringen. Artikel 1 *Die Ehre und Würde des Menschen ist unantastbar.*

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