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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Nicole Kilic am 16. Januar 2017
8874 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Kita Platz

Sehr geehrte Frau Merkel,
ich hätte da eine Frage an Sie!
Wie kommt es das ich als berufstätige Mutter bereits im 2 Jahr keinen Kindergarten Platz für meinen Sohn bekomme?
Sie haben in Interviews immer wieder groß betont, dass jedes Kind einen zugewiesen bekommt. Ich wohne nicht unbedingt in einer Großstadt und dennoch sind auf 6 Plätze U3 27 Anmeldungen. Und wie kann es sein das Geschwisterkinder bevorzugt werden auch wenn die Mutter gar nicht arbeiten geht sondern Hartz4 erhält? Könnte diese dann nicht Ihr Kind zu Hause behalten? Sie haben ein Programm gestartet wo Frauen wieder zurück in den Beruf gelangen sollen! Wie das denn wenn ich 2 Jahre lang
keine Betreuung für mein Kind erhalte? Und was mache ich im nächsten Jahr? Muss ich mich arbeitslos melden weil ich meinen Sohn zu Hause behalten muss weil ich keinen KiTa Platz für ihn habe?
Ihre Politik passt vorne und hinten nicht zusammen!!! Und sagen Sir mir nicht, dass Sie dies ändern und Zeit braucht! Dieses Problem gibt es ja nicht erst seit gestern und in 3 Jahren brauche ich dann auch keinen KiTa Platz mehr, da geht mein Sohn zur Schule!
Und Sie haben im letzten Jahr das Betreuungsgeld für die Mütter gestrichen die Ihre Kinder zu Hause behalten wollten weil zu wenige Kindergartenplätze vorhanden sind. Jetzt sind doch wieder 50% mehr Anmeldungen vorhanden und Sie haben nicht Abhilfe geschaffen das aber diese zur Verfügung stehen!
Soll ich das Verstehen?
Nicole Kilic

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Februar 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kilic,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir bedauern, dass Sie an Ihrem Wohnort bisher keinen Betreuungsplatz für Ihren Sohn gefunden haben. Grundsätzlich gilt: Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das gilt für eine Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege, also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.

Diesen Rechtsanspruch können Sie bei Ihrer Kommune geltend machen. Zuständig ist das Jugendamt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass es keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Kita gibt.

Länder und Kommunen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen einzurichten. Seit 2008 unterstützt der Bund mit mehreren Milliarden Euro die Schaffung neuer und den Erhalt bestehender Plätze sowie die bessere Ausstattung von Einrichtungen. Aus dem vierten Investitionsprogramm fließen bis 2020 noch mal mehr als 1,1 Milliarden Euro in die Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung. Zusätzlich beteiligt sich der Bund am Betrieb der Kindertagesbetreuung. Seit 2015 erhalten die Länder dafür jährlich 845 Millionen Euro, 2017 und 2018 sind es sogar 945 Millionen.

Informationen zur Kinderbetreuung:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-region...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung