Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Sozialbetrug
Sehr geehrte Frau Merkel,
eine unbekannte Zahl von Flüchtlingen habt sich mehrere Identitäten zugelegt um
mehrfach Sozialleistungen zu beziehen.
Täglich werden diese Vergehen
inzwischen bemerkt.
Nun meine Frage.
Welches Strafmaß gibt es , für die Angabe falscher Identität und den Sozialbetrug?
Müssen die Sozialleistungen zurückerstattet werden?
Kommentare (4)Schließen
am 24. Januar 2017
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.