Sehr geehrter Frau Fricke
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Spätestens wenn er einen Asylantrag stellt, werden die persönlichen Daten eines Antragstellers erfasst. Die Asylbewerber müssen dabei mithelfen. Sie sind verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen, sofern ihnen das möglich ist. Neben dem Pass sind hierfür auch andere Personaldokumente aussagekräftig, zum Beispiel Geburtsurkunden und Führerscheine. Dabei werden die vorgelegten Dokumente vom Bundesamt für Migration Flüchtlinge (BAMF) mittels physikalisch-technischer Urkundenuntersuchungen auf Echtheit überprüft.
Auch Menschen ohne Ausweis können Schutz in Deutschland bekommen. Oft können Menschen, die verfolgt werden, ihre Papiere nicht mitnehmen. Es stehen auch andere Wege zur Verfügung, die Identität glaubhaft zu machen.
Die Verfahren zur Identitätsfeststellung reichen von der Echtheitsprüfung der Identitätsdokumente, medizinischen Untersuchungen und Befragungen bis hin zum Abgleich von Fingerabdrücken und Sprachanalyseverfahren zur Herkunftsbestimmung. Hat die Behörde Zweifel, kann sie weitere Experten einschalten. Sie analysieren die Sprache des Asylbewerbers und stellen das Alter fest. Die Antragsteller werden fotografiert; von Personen ab dem 14. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke genommen.
Bund und Länder haben sich am 9. Februar 2017 auf ein 15-Punkte-Paket zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht verständigt. Mit dem Kabinettbeschluss vom 22. Februar 2017 hat die Umsetzung des Pakets begonnen. Der „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ gibt dem BAMF neue Befugnisse, um die Identität von Asylsuchenden festzustellen. Wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt, kann das Bundesamt beispielsweise Mobiltelefone und andere Datenträger auswerten, um Hinweise auf seine Staatsangehörigkeit zu erhalten.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Bundeskanzlerin Merkel hat mehrfach betont: Wer unter keinem Gesichtspunkt Anspruch auf Schutz in Deutschland hat, muss unser Land wieder verlassen. „Ich glaube, so wie unser Rechtsstaat großzügige Möglichkeiten der humanitären Hilfe bietet, ist es dann auch die berechtigte Erwartung der Menschen in Deutschland, dass da, wo diese Schutzbedürftigkeit in Rechtsverfahren nicht festgestellt wurde, die Ausreise notwendig ist.“
Weitere Informationen zu geplanten Gesetzesänderungen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. Februar 2017
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