Sehr geehrte Frau Teichert,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bei der Diskussion um „ausländische Wahlkampfauftritte“ gilt grundsätzlich: Wir können Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit in anderen Ländern nur dann kritisieren, wenn wir uns für diese Werte in unserem Land überzeugend einsetzen. Das heißt im konkreten Fall, dass die Bundesregierung kein generelles Auftrittsverbot für türkische Politiker ausspricht.
Die Entscheidung über solche Veranstaltungen liegt zudem, nicht bei der Bundesregierung, sondern den zuständigen Landesbehörden. Sie gewährleisten und verantworten die Einhaltung des geltenden Versammlungsrechts.
Mit Blick auf verschiedene Äußerungen türkischer Politiker über Deutschland in den letzten Wochen beobachtet die Bundesregierung die Lage sehr genau. Dabei gilt selbstverständlich, dass die gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsrechts eingehalten werden müssen.
Die Regeln des Völkerrechts sehen vor, dass es das souveräne Recht eines jeden Staates ist, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ausländische Regierungsmitglieder einreisen dürfen oder nicht. Deutschland respektiert, dass mehr als drei Millionen Menschen hier ihre Wurzeln in der Türkei haben und weiterhin Anteil an den politischen Entwicklungen dort nehmen. Innenpolitische Auseinandersetzungen in der Türkei dürfen allerdings nicht in unser Land getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 08. März 2017
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am 09. März 2017
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Kommentar zu Kommentar 2 am 09. März 2017
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