Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor bbb rrr am 28. Februar 2017
9419 Leser · 7 Kommentare

Innenpolitik

NRW Kommunalwahlrecht

Stimmt es, dass es gestern in NRW eine Abstimmung über das
Wahlrecht von nicht EU Ausländern auf Kommunalebene gab?
Wurde dieser, wie auf rechten Foren beschrieben, stattgegeben?
In Zeiten in der sich die Türkei zu einer Diktatur verwandelt wäre
dies Angst einflößend.
Bekommt Deutschland dann über Länderebene türkische Zustände?
Bekommt NRW dann Kommunalpolitik die Nordafrikaner zu
Silvester nicht mehr kontrollieren lässt? Könnte ja diskriminierend sein.
Stimmt es, dass in NRW auf Kommunalebene auch nicht EU Ausländer wählen dürfen?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. April 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hirschbeck,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie sprechen in Ihrer Mail eine Gesetzesinitiative an, die im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur Debatte stand und mit der das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden sollte. Wir bitten um Verständnis, dass sich die Bundesregierung nicht zu Vorschlägen äußert, landesrechtliche Regelungen zu ändern.

Grundsätzlich sieht das Wahlrecht des Bundes und der Länder aus verfassungsrechtlichen Gründen kein aktives oder passives Wahlrecht für sogenannte Drittstaatsangehörige vor. Das betrifft auch Kommunalwahlen. Nur für EU-Staatsbürger gilt eine andere Regelung: Sie haben nach einer Änderung von Artikel 28 im Grundgesetz seit 1992 das kommunale Wahlrecht.

Allerdings ist Bürgerinnen und Bürgern aus Drittstaaten eine politische Mitwirkung nicht verschlossen. So können sie zum Beispiel als sachkundige Einwohner einer Gemeinde in kommunale Gremien berufen werden, um Gruppeninteressen zu vertreten. Es bestehen Mitwirkungsmöglichkeiten auf der Ebene von Vereinen, Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Parteien und Schulen. Ob sie auf kommunaler Ebene auch an Volksbegehren, Volksentscheiden o.ä. teilnehmen können, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Außerdem können sich hier geborene Ausländer, die langjährig in Deutschland leben, einbürgern lassen und damit auch das Wahlrecht erwerben.

Informationen zum Ausländerwahlrecht:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor bbb rrr
    am 08. März 2017
    1.

    http://www.deutschlandfunk.de/tuerkische-wahlkampfauftrit...
    Was ist das nur für eine seltsame unlogische Politik?

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 10. März 2017
    2.

    Zu 1., der link: Ja die SPD will für Mai Stimmen gewinnen, auf
    ganzer Front. Zum einen reicht sie den schwarzen Peter, was
    die Türkenpolitik angeht, an die Kanzlerin, um die Stimmung
    hierzulande zu nutzen ( 91% gegen einen Wahlkampf bei uns)
    zum anderen möchte sie Stimmen von Ausländern bekommen.
    Denn klar ist, dass Rot/Grün ab Mai in NRW nicht mehr reicht.
    Grün will keiner mehr, besonders nicht, weil sie gegen eine
    Anerkennung der Magheb-Staaten als sichere Länder voten.
    Auf dass noch mehr von dort zu uns kommen, die dann,
    wieder an Silvester, unsere Großstädte unsicher machen.

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 16. März 2017
    3.

    Die notwendige Verfassungsänderung wurde gestern
    abgewimmelt: Mit den Stimmen von CDU und von FDP !
    Ja, auch die SPD, die das Wahlrecht für nicht Europäer
    haben wollte, kann man auch nicht mehr wählen !
    Die FDP sagte zur Ablehnung: Damit in den Stadträten
    nicht auch noch Erdogan-Anhänger sitzen. Die würden
    dann, genau wie Katja schreibt, türkische Zustände
    bei uns bringen. Aber das ist Rot/Grün egal. Hauptsache
    an der Macht bleiben. Wir werden sehen, was der Mai
    bringt. Vielleicht das Lied : "Alles neu, macht der Mai"....

  4. Autor Erhard Jakob
    am 17. März 2017
    4.

    Auf die Antworten von Katjas Fragen, bin
    ich gespannt, wie ein *Flitze-Bogen*.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 19. März 2017
    5.

    Der Mai wird gar nichts bringen
    und schon gar nichts Neues!

    Erich Kästner:
    *Wenn man mit Wahlen etwas ändern
    könnte, wären sie längst verboten.*

  6. Autor bbb rrr
    am 28. März 2017
    6.

    Warum werden in solchen Fällen nicht die Wähler befragt?
    Das wäre für mich der einzige Weg.
    Auch wenn einen deutschen Kanzler/Kanzlerin einfallen würde,
    dass deutsche Wahlvolk auszuweiten.
    Um die Politikvertrossenheit nicht in Hass umzuwandeln, sollte
    man wie in der Schweiz ab und zu, dass Volk befragen.
    Sowohl die linke SPD wie auch eine Frau Merkel erscheint bei
    der Vergabe der deutschen Nationalität sehr großzügig.
    Auch eine Frau Merkel will den Doppelpass beibehalten und macht
    keinen Unterschied zwischen Bevölkerung und Volk.
    Man kann durchaus offen sein für ausländische Mitbürger, aber trotzdem
    kritisch wenn es um das Wahlrecht geht. Denn wenn man da zu offen ist
    bekommt man Probleme ins Land die man vermeiden könnte.

  7. Autor Erhard Jakob
    Kommentar zu Kommentar 6 am 28. März 2017
    7.

    Katjja,
    das sehe ich genauso. Das mit der *Volksbefragung* ist
    immer so eine Sache. Im Grunde wird ja diesbezüglich
    am 24. September 2017 das Volk *befragt*. Leider
    ist das Volk sich hier sehr uneins.

    Leider will die CDU/CSU/SPD zu diesem Thema nicht
    auf die Mehrheit des Volkes höre. Und die, die
    sich hierzu sehr eindeutig aussprechen,
    will wiederum das Volk nicht wählen.

    Schaumama.

  8. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.