Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor bbb rrr am 16. März 2017
7224 Leser · 2 Kommentare

Gesundheit

Sozialversicherungsvertrag mit der Türkei

Warum ist es bei meinen türkischen Arbeitskollegen möglich,
dass auch seine Eltern in der Krankenversicherung mitversichert sind.
Bei mir als Deutschen geht die Familienversicherung nur für
nicht arbeitende Ehepartner und Kinder. Meine Mutter kann
ich nicht mitversichern. Wieso gibt es da eine Benachteiligung
deutscher Beitragszahlung per Gesetz?

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 17. März 2017
    1.

    Weil Inländerdiskriminierung von Seiten der Verwaltung/Regierung leider real ist. Ich mache hier keinem Menschen mit anderer Herkunft einen Vorwurf, denn diese Bürger/Kollegen haben die Gesetze nicht gemacht. Ich mache aber der Regierung Vorwürfe dafür, wie mit den Menschen von hier umgegangen wird.

  2. Autor bbb rrr
    am 11. April 2017
    2.

    Ich mag meinen Arbeitskollegen .
    Aber warum er andere Rechte hat?
    Da hätte ich wirklich gerne eine Antwort erhalten.

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