Sehr geehrte Familie Kuhlmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland eine repräsentative parlamentarische Demokratie. Volksabstimmungen auf Bundesebene sieht das Grundgesetz nach Art. 29 ausschließlich für Neugliederungen des Bundesgebietes vor. Insofern sind es vor allem verfassungsrechtliche Gründe, die Volksabstimmungen auf Bundesebene entgegenstehen. Dagegen enthalten die Verfassungen einiger Bundesländer allgemeine Regelungen zur Durchführung von Volksabstimmungen. Auf kommunaler Ebene gibt es die meisten Möglichkeiten unmittelbarer Bürgerbeteiligung in Form von Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksentscheiden.
Eine Möglichkeit, die Sommerzeit durch eine Volksabstimmung in Deutschland abzuschaffen, gibt es nicht. Die alljährliche Zeitumstellung beruht auf einer EU-Richtlinie zur Regelung der Sommerzeit, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist. Die Richtlinie soll das Funktionieren des EU-Binnenmarktes unterstützen. Sie sieht die jährliche Zeitumstellung zwingend vor und lässt den Mitgliedstaaten kein Wahlrecht. In der Antwort der Bundesregierung vom 14.11.2014 (s. S.1 und 2) finden Sie weitere Informationen zur Regelung der Sommerzeit:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/032/1803215.pdf
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass es sich bei bundespolitischen Entscheidungsprozessen bewährt hat, in der Öffentlichkeit und im Deutschen Bundestag zu diskutieren und zu debattieren. Dies führt zu demokratisch legitimierten Entscheidungen, die Bestand haben.
Dabei ist klar: Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür sollen auch die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Den Sachverstand und die Meinung der Bevölkerung suchen wir auch über digitale Beteiligungsplattformen, so dass konstruktive und frühzeitige Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern besser gelingt.“
Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren verschiedene Formen des Bürgerdialogs initiiert. Dabei haben die Bürgerinnen und Bürger in besonderem Maße die Potentiale der Online-Beteiligung und des digitalen Meinungsaustauschs genutzt. Ein Beispiel dafür war der Bürgerdialog „Gut leben in Deutschland“:
https://www.gut-leben-in-deutschland.de/static/LB/index.html
Petitionen an den Deutschen Bundestag können ebenfalls seit einiger Zeit online eingereicht und mitgezeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. März 2017
1.
am 21. März 2017
2.
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