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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor F Binder am 13. März 2017
12786 Leser · 11 Kommentare

Wirtschaft

Entschädigung der VW-Kunden

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
im Rahmen der vom VW-Konzern vorgenommenen Abgasmanipulation an der Dieselflotte sind immer wieder Forderungen nach Entschädigungen für die VW-Kunden zu hören.
M.E. sind aber die eigentlichen Leittragenden nicht die VW –Kunden, sondern die Anwohnerinnen an besonders verkehrsreichen Straßen. Daher wäre es m.E. logischer die Anwohner zu entschädigen.
Finden Sie nicht auch und könnten Sie sich nicht dahingehend für die wirklich Betroffenen verwenden?

Mit freundlichen Gruß

F.B.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. April 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Binder bzw. sehr geehrter Herr Binder,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung verfolgt insgesamt das Ziel, dass Kundinnen und Kunden keine Nachteile entstehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb bereits im Oktober 2015 den verbindlichen Rückruf aller betroffenen Fahrzeuge angeordnet.

Der Hersteller ist aufgefordert, die betroffenen Fahrzeuge in einen technisch einwandfreien und damit ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich der Hersteller. Das ist im Sinne der Kundinnen und Kunden die zielführende Lösung.

Weitere Informationen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/abgas-themat...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (11)Schließen

  1. Autor Klaus Fink
    am 13. März 2017
    1.

    Der von Ihnen - gutgemeinte - Vorschlag ist aus meiner Sicht kaum realisierbar, da im deutschen Rechtssystem für Entschädigungen bzw. Schadenersatzansprüche die Kausalität in jedem einzelnen Fall nachzuweisen wäre.
    Wie soll das bei der immensen Zahl an in Frage kommenden "Geschädigten" umsetzbar sein ?
    Auch ist nach deutschem Recht die entstandene Schadenshöhe in jedem einzelnen Fall nachzuweisen (dies gilt auch für evtl. Sammelklagen).
    Ich meine, es ist letztlich auch keine Anforderung an Legislative oder Exekutive sondern eine Rechtsfrage, die auf Basis von entsprechenden Klagen durch deutsche Gerichte zu entscheiden wäre.
    Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz wäre VW meiner Meinung nach jedoch gehalten, keine unterschiedliche Behandlung hinsichtlich der Entschädigung zwischen europäischen Kunden und denen in Übersee zu vorzunehmen. Zweierlei Maß erscheint ungerecht.

  2. Autor F Binder
    Kommentar zu Kommentar 1 am 15. März 2017
    2.

    Lieber Klaus Fink.

    1.
    Prinzipiell stimmen Sie meinem Anliegen zu, glauben aber es korrelierten Utopie und Realpolitik oder Rechtsempfinden und Rechtssystem, denn Sie erklären die Unmöglichkeit der Realisierung.

    Ihre Einwände:
    a) „Wie soll das bei der immensen Zahl an in Frage kommenden "Geschädigten" umsetzbar sein?“

    Die Zahl der „Geschädigten“ kann den Anspruch auf Entschädigung nicht aufheben. An Hand wissenschaftlicher Untersuchungen kann die Höhe der gesundheitlichen Belastung einzelner Gruppen nachgewiesen werden, was eine gestaffelte Entschädigung ermöglicht. Z.B. leiden Kinder am meisten unter der belasteten Luft. So wäre eine mögliche Entschädigung, jeder Familie mit Kindern zwei Wochen (See)urlaub pro Jahr zu finanzieren.

    b) „Auch ist nach deutschem Recht die entstandene Schadenshöhe in jedem einzelnen Fall nachzuweisen...“

    Das Problem ist nichts Neues. Erinnert sei an das Problem des Rechtsstaates, Terrorismus mit rechtstaatlichen Mitteln bekämpfen zu können. Denn die damalige Rechtsauffassung war ja, dass zur Verurteilung die individuelle Schuld nachzuweisen sein müsste. Um die Staatsanwaltschaft zu entlasten wurde der Tatbestand „kriminelle Vereinigung“ geboren, der individuelle Verurteilung aufgrund einer kollektiven Schuld ermöglichte.
    Analog zur Strafverfolgung wäre ein Gesetz denkbar, dass unter Anerkennung kollektiven Schadens individuelle Entschädigung ermöglicht.
    Das wäre eine Aufgabe der Legislativen, also der Regierung deren Chefin Frau Merkel ist. So bin ich mit meinem verträumten Anliegen an der richtigen Adresse

    2.
    Ihre Forderung nach Gleichbehandlung von VW-Kunden übergeht die Frage, welchen Schaden die Kunden in den einzelnen Staaten erleiden. Wenn in den USA die VW-Diesel-KFZ nicht mehr gefahren werden dürften, dann erlitten die Kunden einen Totalschaden und VW müsste seine manipulierten Fahrzeuge zurücknehmen.
    Wenn der VW-Kunde, wie in Deutschland üblich, keine Einschränkungen in der Nutzung seines KFZ erleidet, wäre es hirnrissig ihn zu entschädigen. Denn so würde das „schmutzige“ Auto noch kostengünstiger. Das hieße: Je mehr Umweltbelastung ein Fahrzeug erzeugt, desto günstiger füllt die Gesellschaft seinen Tank.

    MfG
    F. Binder

  3. Autor Klaus Fink
    am 18. März 2017
    3.

    Werter Herr Binder,

    zunächst vielen Dank für Ihre Ihren Beitrag ergänzende Kommentierung, die Ihre Sichtweise für mich jetzt klarer werden lässt.

    Folgendes möchte ich dazu noch aus meiner Sicht abschliessend anmerken:

    Im Privatrecht gilt grundsätzlich, dass Ansprüche vom Kläger sowohl von der Verursachung als auch von der Schadenshöhe nachzuweisen sind. Sie haben aber recht, dass es in Einzelfällen davon abweichende Sachverhalte gibt, bei denen in der Vergangenheit kollektiv und pauschal entschädigt wurde. In diesem Zusammenhang fällt mir z.B. die Wiedergutmachung in- und ausländischer NS-Opfer nach dem zweiten Weltkrieg ein.

    Was VW anbetrifft, so zahlt VW in den USA für die manipulierten Fahrzeuge Milliarden während deutsche Autofahrer weitgehend leer ausgehen sollen. VW verweist dabei auf technisch erfolgreiche Nachbesserungen. Fahrzeuge wären danach wieder voll funktionsfähig und könnten uneingeschränkt genutzt werden sodass kein Schaden zu regulieren wäre.
    Ich bin kein Jurist, aber ganz so einfach scheint es rechtlich wohl nicht zu sein. In einer Klage hat das Landgericht Hildesheim den VW-Konzern dazu verurteilt, den Käufer eines manipulierten Fahrzeuges wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Betrug zu entschädigen. Bei Rechtskraft des Urteils wird eine Rückgabe des Fahrzeuges und eine Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung möglich. Es wäre dann mit massenhaften weiteren Klagen zu rechnen.
    Natürlich wünscht niemand, dass VW und die dahinterstehenden zigtausende Arbeitsplätze durch Entschädigungen existentiell gefährdet werden. Aber ich denke, VW hat genügend Kapital zurückgestellt, um einheitliche Verfahren durchführen zu können.
    Schließlich war es ja kein Kavaliersdelikt sondern eine bewusste Täuschung von gutgläubigen Käufern. Aber VW steht damit nicht allein im Fokus, andere Automobilhersteller scheinen auch in größerem Umfang in Abgasmanipulationen verstrickt zu sein und müssen mit ähnlich harter Bestrafung rechnen. Da wird wohl noch einiges aufgedeckt werden.
    MfG

  4. Autor F Binder
    Kommentar zu Kommentar 3 am 02. April 2017
    4.

    Lieber Klaus Fink.
    Da mein Beitrag doch einige Leser überzeugt hier noch eine Erwiderung.
    1.
    Ihnen geht es um den VW-Kunden, mir um die Allgemeinheit.

    Warum werden Abgaswerte festgelegt?
    Ziel ist weniger die Autoindustrie zu gängeln, sondern die Zahl der gesundheitlich Geschädigten zu verringern. Grundlage der festgelegten Grenzwerte sind wissenschaftliche Untersuchungen demnach die durch den Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2) belastete Luft gesundheitsschädlich ist.

    2.
    Ein Beispiel.
    Stellen Sie sich unser Leben im Wasserbecken vor. Ohne Wasser leben alle unbeschwert. 2 cm Wasser bereiten nahezu niemanden Probleme abgesehen von Wehwehchen wie öfter mal Schnupfen. Bei 50 cm muss man besonders auf Kleinkinder achtgeben aber auch gebrechliche Menschen bekommen bereits Not. Ab 100 cm wird das Leben für nahezu jedermann eine Tortur und ab 2 m tödlich.
    Der Wasserpegel schädigt keine Person direkt. Ursächlich für den Schnupfen müssen nicht die nassen Füße sein. Allerdings besteht, laut statistischen Betrachtungen, ein Zusammenhang zwischen Schnupfenhäufigkeit und Wasserpegel.

    3.
    Jeder KFZ-Fahrer erhöht den „Wasserpegel“ minimal, ist also an der Umweltbelastung beteiligt. Aber es ist unmöglich ihn direkt verantwortlich zu machen. Im Rahmen der Steigerung von Lebensqualität sind gewisse Umweltbelastungen von uns allen einfach in Kauf zu nehmen. 8 Milliarden Menschen wollen sich ernähren, wollen wohnen, wollen sich bewegen, kurz: wollen leben!, das muss logischerweise die Umwelt belasten.

    Beim VW-Dieselskandal handelt es sich um ein anderes Kaliber. VW ist ja nicht der KFZ-Fahrer sondern VW stellt die Fahrzeuge für Millionen Menschen bereit. Bezogen auf mein Beispiel sind das Millionen kleiner Wasserhähne. Und VW bewirbt seine Produkte mit der bewussten Lüge, sie seien besonders umweltschonend was nebenbei gesagt angesichts des steigenden Umweltbewusstseins der Verbraucherinnen besonders perfide ist.

    VW ist für die steigende Luftbelastung in den Ballungsräumen mitverantwortlich. Mögliche Entschädigungen sollten m.E. den Bewohnerinnen dort zugutekommen.

    Einen sonnigen Tag

    F. Binder

  5. Autor F Binder
    Kommentar zu Kommentar 3 am 02. April 2017
    5.

    Lieber Herr Fink

    Noch kurz:
    Zu der individuellen Entschädigung hier ein Artikel auf Focus.de:
    http://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/deutsche-kund...

    Zitat:
    "Im Grunde genommen haben wir drei Jahre lang ein Auto gehabt - mehr oder weniger gratis", freut sich VW-Kunde Mark Holthoff. Er ist laut einem Bericht der Zeitung "Detroit News" einer von vielen Kunden, die derzeit die großzügigen Entschädigungen des Autokonzerns nach dem Abgas-Skandal in Anspruch nehmen.
    Zitat Ende

    Der VW-Kunde Mark Holthoff freut sich das er 3 Jahre kostenlos mit seinem VW-Diesel die Luft der Anderen verpesten durfte.
    Diese Art Entschädigung ist kontraproduktiv.
    Genaugenommen sollten alle betroffenen Dieselbesitzer ihr Fahrzeug nach Wolfsburgfahren und dort stehen lassen. Das zeugte von Charakter und wäre m.E. auch entschädigungswürdig.

    F.Binder

  6. Autor Erhard Jakob
    am 05. April 2017
    6.

    @ F Binder,
    in Kommentar (2) schreiben sie:

    *... mit meinem verträumten Anliegen...*.

    Das trifft den Nagel mitten
    auf den Kopf!

    In dieser Sache schließe ich mich voll und
    ganz der Meinung von Klaus Fink an.

    Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Autohersteller
    solche Daten selbst messen und festlegen kann.

    Solche Daten müssen doch von einer unabhängigen
    und unparteiischen Institution (z. B. TÜV)
    gemessen und festgelegt werden.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 05. April 2017
    7.

    Im Übrigen, wird doch die Umwelt nicht von den paar neuen
    >VW-Diesel-Autos< so stark belastet. Sondern von Autos
    >Benzin + Diesel<, welche vor der neuen Abgasnorm
    gebaut wurden und heute noch fahren.

  8. Autor F Binder
    Kommentar zu Kommentar 6 am 05. April 2017
    8.

    Nun bin ich mit meinem etwas naiv vorgetragenen Anliegen auf Platz 1 vorgerückt. Das verpflichtet mich trotz Zeitmangels und nur sporadisch verfügbaren Internetzugang zu antworten.

    Hallo Herr Jakob.

    Schön dass Sie sich mit meinem Anliegen befassen. Mir scheint aber dass Sie mich nicht wirklich verstanden haben.
    Herr Fink ging es zweifelsohne um den einzelnen Kunden, mir geht es um die Allgemeinheit. Zwei gänzlich unterschiedliche Perspektiven.

    1.
    Ihr Einwand geht m.E mehr in meine Richtung.

    Sie kritisieren, dass der Autohersteller (hierbei handelt es sich übrigens nicht um eine Person, sondern um einen Wirtschaftsunternehmen, in dem tausende Menschen tätig sind) die Abgaswerte selber prüft.

    Das ist aber so nicht ganz richtig, denn jedes Fahrzeug wird turnusmäßig vom TÜV geprüft und bezüglich der Abgase wurde 1985 extra die ASU jetzt AU –Plakette eingeführt.
    VW hat nicht falsch getestet, sondern den Segen unserer Epoche, die künstliche Intelligenz missbraucht, um die Prüfer zu täuschen.

    2.
    In Ihrem Beitrag klingt aber der m.E. unterstützentswerte Wunsch nach mehr und besseren Kontrollen durch.
    M.E. sollte die Industrie nicht wie heute üblich von außen „gezwungen“ werden nach sozialen, ökologischen und ressourcensparende Gesichtspunkten zu produzieren sondern diese Gesichtspunkte sollten der Industrie inneres Streben werden. Dazu müssten die Konzerne umfassend demokratisiert werden und Transparenz müsste in alle Verwaltungs- und Produktionsebenen einziehen.

    Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema, in meinem verträumten Kopf.

    3.
    Vielleicht wollten Sie auch darauf hinaus, dass die standardmäßigen Verbrauchs- und Leistungsdaten nicht vom Hersteller sondern von externer Stelle ermittelt werden müssten.
    Da würde ich Ihnen Recht geben. Ich hatte bereits in einem Kommentar erwähnt, dass das Verbraucherbewusstsein glücklicherweise zunimmt. Darum sollte der Verbraucher mit realistischen Zahlenmaterial versorgt werden und nicht mit Daten aus dem Wolkenkuckucksheim.
    Was nutzt ein Gefrierschrank der Energieeffizienzklasse A+++++++++ der vielleicht am Nordpol getestet wurde in unseren Breiten?

    Mit freundlichen Gruß

    F.Binder

  9. Autor F Binder
    Kommentar zu Kommentar 7 am 05. April 2017
    9.

    Hallo HerrJakob

    Die Umweltbelastung um die es hier geht ist die Gesundheitsgefährdung für in den Ballungsräumen lebenden Menschen, -insbesondere Kinder sind betroffen.
    Politische Entscheidungen müssen sich immer am schmalen Grad zwischen Gegenwart und Zukunft hangeln. Darin besteht ja das Problem. Dem einen geht’s nicht weit genug und dem anderen zu weit.
    In den Städten brauchen wir „saubere“ Transportmittel. Die Politik kann nur Vorgaben an Hand von statistischen Zahlenmaterial machen. Sie könnte z.B. davon ausgehen, dass in 10 Jahren der Verkehr in Ballungsräumen um 10 % zunimmt. Um also die schlechte Luft von heute noch in 10 Jahren genießen zu können müsste der Schadstoffausstoß des einzelnen KFZ um x % gesenkt werden.
    Ihr Kommentar legt die Überzeugung nahe, dass solche neuen Grenzwerte unsinnig seien?
    Dem kann ich mich keinesfalls anschließen.

    Mit saubern Grüßen

    F.Binder

  10. Autor R. Gläßer
    am 06. April 2017
    10.

    Guten Tag Herr Binder,
    in Ihrem Kommentar 8 Punkt 2 treffen Sie genau meine Meinung (allgemein natürlich auch). Einige Wenige treffen Entscheidungen die von der Allgemeinheit getragen bzw. ausgebadet werden muss. "Die Putzfrau war es nicht", muss es aber, wie so oft in unserem System, ertragen. Gewinne privatisiert, Verluste sozialisiert. Keiner der Verantwortlichen Manager wohnt wahrscheinlich an einer vielbefahrenen Strasse oder im Stadtkern von z.B. Stuttgart. Ich unterstütze Ihr Anliegen.
    MfG
    R. Gläßer

  11. Autor Erhard Jakob
    am 06. April 2017
    11.

    F Binder Sie haben mich falsch verstanden. Wir sollten alles tun,
    damit unsere Kinder und Kindeskinder auch
    noch Luft zum Atmen haben.

    *WIR brachen die Natur. Die Natur
    brauch uns nicht!*

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