Sehr geehrte Frau von Platen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor der großen Zahl von Flüchtlingen sehr ernst. Noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg waren so viele Menschen weltweit auf der Flucht. Aufgrund der besonderen Situation im September 2015 an der ungarischen Grenze stimmten Österreich und Deutschland einer Weiterreise der Flüchtlinge in ihre Länder zu, unter Beibehaltung der Dublin-Kriterien. Es war richtig und wichtig, dass aufgrund der Notsituation, in der sich die Menschen auf der langen und beschwerlichen Flucht befanden, ihre Weiterreise ausnahmsweise gestattet wurde. Wir haben damals entschieden: Deutschland hilft.
Bereits am 13. September 2015 wurden vorübergehende Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze beschlossen. Da die deutsch-österreichische Grenze weiterhin als Schwerpunkt illegaler Migration nach Deutschland gilt, sind diese Grenzkontrollen wiederholt verlängert worden und immer noch in Kraft.
Klar ist aber, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Schutz haben, unser Land wieder verlassen müssen.
Was die von Ihnen genannten Zahlen zum Familiennachzug angeht, so haben die Medien die Zahl syrischer Staatsangehöriger, die 2015 und 2016 Flüchtlingsschutz erhalten haben, zusammengerechnet. Wie viele davon tatsächlich Anträge auf Familiennachzug gestellt oder verwirklicht haben, ist dieser Zahl ebenso wenig zu entnehmen wie der Anteil jener, die die Frist zur Stellung der Anträge versäumt haben.
Grundsätzlich gilt für den Familiennachzug: Im Aufenthaltsgesetz ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten nachzugsberechtigt sind. Die Regelungen berücksichtigen auch verbindliche europäische und internationale Vorgaben. Mit dem Asylpaket II vom 17. März 2016 ist der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre zunächst ausgesetzt worden, um die Flüchtlingsströme besser bewältigen zu können.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/02...
Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung sehen die Flüchtlingsfrage als eine gesamteuropäische Herausforderung, die gesamteuropäischer Lösungen bedarf. Was den Schutz der EU Außengrenzen angeht, so haben die Staats-und Regierungschefs im Februar 2017 mit dem 10 Punkte-Plan von Malta betont, wie wichtig eine wirksame Kontrolle unserer Außengrenzen für eine nachhaltige Migrationspolitik ist.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/20...
Schon im Mai 2015 hat die Europäische Kommission eine Migrationsagenda als eine europäische Gesamtstrategie für die Steuerung der Migration vorgelegt. Seitdem ist bereits Vieles auf europäischer Ebene geschehen: Der EU-Türkei-Aktionsplan vom November 2015 und die EU-Türkei-Erklärung vom März 2016 haben dem Schlepperunwesen – und auch dem Sterben – in der Ägäis ein Ende bereitet und die Flüchtlingszahlen deutlich verringert.
Wir haben die Einrichtung einer neuen Europäische Grenz- und Küstenschutzwache vorangetrieben, die Grenzschutzkapazitäten von Frontex sind deutlich ausgeweitet worden. Die EU arbeitet an der Reform eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Eines der Kernelemente der deutschen und europäischen Migrationspolitik ist die Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort, insbesondere in nordafrikanischen Staaten. Es geht darum, bessere Lebensbedingungen in den Fluchtländern und damit Bleibeperspektiven für die Menschen zu schaffen.
In ihrer Bundestagsrede vom 7. September 2016 hat die Bundeskanzlerin betont: „Deutschland hat sich seit der Gründung der Bundesrepublik immer wieder verändert. … Veränderung ist auch ein notwendiger Teil unseres Lebens. Dass unser Land dabei immer stark war und auch weiter stark sein wird, das beruht auf Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen spiegeln sich wider in unserer Liberalität, in unserer Demokratie, in unserem Rechtsstaat, in unserem überwältigenden Grundbekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, einer Ordnung also, die mit wirtschaftlicher Stärke die Schwächsten in unserem Lande auffängt. Das alles, das, was ich gerade genannt habe, das wird sich nicht ändern. … Deutschland wird Deutschland bleiben, mit allem, was uns daran lieb und teuer ist.“
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2016/0...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (7)Schließen
am 06. April 2017
1.
am 06. April 2017
2.
am 07. April 2017
3.
am 08. April 2017
4.
am 27. April 2017
5.
am 27. April 2017
6.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.