Sehr geehrte Frau Binder bzw. sehr geehrter Herr Binder,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung verfolgt insgesamt das Ziel, dass Kundinnen und Kunden keine Nachteile entstehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb bereits im Oktober 2015 den verbindlichen Rückruf aller betroffenen Fahrzeuge angeordnet.
Der Hersteller ist aufgefordert, die betroffenen Fahrzeuge in einen technisch einwandfreien und damit ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich der Hersteller. Das ist im Sinne der Kundinnen und Kunden die zielführende Lösung.
Weitere Informationen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/abgas-themat...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. März 2017
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Kommentar zu Kommentar 1 am 15. März 2017
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am 18. März 2017
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Kommentar zu Kommentar 3 am 02. April 2017
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Kommentar zu Kommentar 3 am 02. April 2017
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am 05. April 2017
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am 05. April 2017
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Kommentar zu Kommentar 6 am 05. April 2017
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Kommentar zu Kommentar 7 am 05. April 2017
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am 06. April 2017
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am 06. April 2017
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