Sehr geehrte Frau Decker,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Die Berechnung des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen und kann zuweilen ziemlich kompliziert sein. Freiwillige einmalige Sonderzahlungen wie Prämien, ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld erhöhen das Elterngeld nicht. Für regelmäßig gezahlte Prämien gibt es auch Ausnahmen. Aber ob das in Ihrem Falle zutrifft, können wir von hier aus nicht beurteilen.
Wir können verstehen, dass Sie die unterschiedliche Berechnung verschiedener Familienleistungen nicht unbedingt nachvollziehen können. Das gilt umso mehr, wenn unterschiedliche Stellen für die jeweilige Familienleistung zuständig sind. Das Elterngeld zum Beispiel wird komplett vom Bund finanziert.
Die Finanzierung von Kindergärten ist hingegen eine kommunale Aufgabe, auch wenn es Zuschüsse von Bund und Ländern gibt. Die Höhe des Kindergartenbeitrags variiert je nach Bundesland, Kommune und Träger. Zusätzlich spielt das Alter des Kindes, die Betreuungsform und die Betreuungszeit eine Rolle. Deshalb ist im Einzelfall der Wohnort entscheidend für die Höhe der Kindergartengebühr.
Bund, Länder und Kommunen unterstützen Familien darüber hinaus mit zahlreichen Leistungen unterstützen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 200 Milliarden Euro.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleist...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. Mai 2017
1.
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