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Beantwortet
Autor Tanja Decker am 05. Mai 2017
9286 Leser · 1 Kommentar

Familienpolitik

Elterngeld und Prämie und Kita Beiträge

Sehr geehrte Frau Merkel,

aufgrund dessen, das heute unser Eltergeldbescheid für unsere kleine Tochter angekommen ist, möchte ich Ihnen eine Frage stellen bzw. sie vielleicht dazu zu bringen, die Elterngeldregelung in einigen Punkten nochmals zu überarbeiten.
Ich habe das Eltergeld Plus beantragt, da ich bald wieder ein wenig arbeiten gehen werde. Bei der Berrechnung ist mir jedoch aufgefallen, dass die Zwei Prämienzahlungen, die mein Arbeitgeber im Jahr zahlt wenn das Betriebsergebnis gut ist, nicht bei der Berechnung des elterngeldes mit berücksichtigt werden, da es mein Arbeitgeber als Sonderbezug deklariert. Ich finde das ziemlich unfähr, denn bei unserem ersten Kind, werden diese Sonderbezüge in der Berechnung des Kindergarten oder OGS Beitrags mitberücksichtigt, so dass wir deswegen dann mehr Beitrag zahlen müssen. Ich finde das sehr ungerecht. Zumal diese Beiträge für Betreuung auch vom Bruttoeinkommen berechnet werden, was meiner Meinung nach auch nicht gerecht ist. Elterngeld vom Netto und dann noch Progressionsvorbehalt, obwohl man seine Steuern ja von dem Betrag bereits bezahlt hat, so nimmt der Bund sich ja doppelt die Steuer. Betreuung vom Brutto, warum nicht auch vom Netto und warum ist Einkommen nicht gleich Einkommen. Wenn meine Prämie bei Betreuung als Einkommen zählt, ja dann bitte auch beim Elterngeld. Ich finde, dass man gerade diejenigen die unser Land mit Kindern bereichern, auch mehr unterstützen sollte und Ihnen nicht das Gefühl geben, dass man sie um Ihr hart erarbeitetes Geld betrügt.

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Decker

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. Juni 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Decker,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben Recht: Die Berechnung des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen und kann zuweilen ziemlich kompliziert sein. Freiwillige einmalige Sonderzahlungen wie Prämien, ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld erhöhen das Elterngeld nicht. Für regelmäßig gezahlte Prämien gibt es auch Ausnahmen. Aber ob das in Ihrem Falle zutrifft, können wir von hier aus nicht beurteilen.

Wir können verstehen, dass Sie die unterschiedliche Berechnung verschiedener Familienleistungen nicht unbedingt nachvollziehen können. Das gilt umso mehr, wenn unterschiedliche Stellen für die jeweilige Familienleistung zuständig sind. Das Elterngeld zum Beispiel wird komplett vom Bund finanziert.

Die Finanzierung von Kindergärten ist hingegen eine kommunale Aufgabe, auch wenn es Zuschüsse von Bund und Ländern gibt. Die Höhe des Kindergartenbeitrags variiert je nach Bundesland, Kommune und Träger. Zusätzlich spielt das Alter des Kindes, die Betreuungsform und die Betreuungszeit eine Rolle. Deshalb ist im Einzelfall der Wohnort entscheidend für die Höhe der Kindergartengebühr.

Bund, Länder und Kommunen unterstützen Familien darüber hinaus mit zahlreichen Leistungen unterstützen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 200 Milliarden Euro.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleist...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 05. Mai 2017
    1.

    Tanja,
    auch ich vertrete die Meinung, dass unser Steuersystem
    >aber nicht nur das Steuersystem< sehr kompliziert
    und ungerecht ist!

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