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Abstimmungszeit beendet
Autor Gisbert Bastek am 08. Mai 2017
8168 Leser · 1 Kommentar

Innenpolitik

Was für Gesetze ?

Leider ist so, das ein Muslim Mann nur eine Frau nach “ Deutschen “ Recht als Ehefrau hat . Die anderen hat er nach Muslimischen Recht geheiratet. Dadurch leben die Frauen mit Ihren Kindern in “getrennten Wohnungen “. In Berlin “ Neu Köln “ machen das einige Muslime Männer. Die Frauen werden dann nach einander “ besucht “ und gelebt wird von Hartz 4 und Kindergeld. Hat der Deutsche “ Mann “ die gleichen Rechte ?. Da gibt es auch viele, die auf Kosten der Sozialhilfe gern eine zweite Frau hätten. ( so darf der Steuerzahler auch noch dafür bezahlen )
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass ein irakischer Flüchtling auf Kosten des deutschen Staates mit zwei „Ehefrauen“ legal in Deutschland leben darf. Bisher wurde daran nichts verändert. Im Text des Oberverwaltungsgerichts steht:„Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.“Die Klage ging von der Zweitfrau aus. Der deutsche Staat, also der Beklagte, trug die Kosten der Verfahren durch zwei Instanzen so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.
Schutz der Ehe, Achtung des Privatlebens, Regelversorgungsgrund, Sozialhilfebezug
Vor dem Deutschen Gesetzt werden “ alle Bürger “ gleich behandelt. Oder doch nicht ?

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 08. Mai 2017
    1.

    Wie war das noch ? Der Islam gehöre zu Deutschland ?
    Also: Zumindest gehört die islamische Kultur nun mal
    NICHT zur Demokratie. Wie lautet die Formel, in der Naturwissenschaft, verehrte Frau Kanzlerin ?: Sind zwei
    Größen einer Dritten gleich, sind sie untereinander gleich !
    Im vorliegenden Fall: Wenn Demokratie zu Deutschland
    gehört, der gelebte Islam aber nicht zur Demokratie,
    dann gehört der Islam eben NICHT zu Deutschland !

    Es muss endlich aufhören, dass andere kulturellen Gesetze
    bei uns Einzug halten: Wer sich nicht an unsere Regeln
    hält, muss zurückgeschickt werden, bzw. im Bericht
    genannten Fall darf ein solcher Asylbewerber erst gar
    nicht aufgenommen werden. Er kann dann auch z.B. in
    der Türkei Asyl finden !

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