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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Liliane P am 08. Mai 2017
8192 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Waisenrente und freiwilliges praktikum

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel ,
Ich bin eine alleinstehender Mutter von zwei Kindern . Meine Tochter 23 Jahre alt , studiert im Master Medien Wissenschaften und ist ein Waisenkind. Bis jetzt hat sie eine Waisenrente bekommen , die leider ab 01 April verweigert würde mit der Begründung ........der Studiengang nur 6 wöchiges Praktikum vorsieht . Sie macht jedoch sechs Monate bei pro 7 in München . Für 6 Wochen dort ein Praktikum zu bekommen , wäre nicht machbar , weil man in der Zeit nichts lernen kann .
Meine Frage an Sie liebe Frau Merkel , warum werden zielstrebige weisen Kinder , die sich bemühen etwas im Leben zu erreichen und somit auch Deutschland mit ihrem gutem Beruf dienen wollen , auf diese Weise finanziell benachteiligt und bestraft ?

Mit freundlichen Grüßen
Pawlak Liliane,

Eine allein erziehende Mutter , die leider finanziell ihr Kind nicht unterstützen kann

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 08. Mai 2017
    1.

    Ein Kind, welches noch eine Mutter hat ist doch kein Waisenkind
    sondern ein Halbwaisen Kind und bekommt Halbwaisenrente.

    Ob die gezahlt werden muss und wie lange, bestimmt
    doch nicht die Bundeskanzlerin sondern das Gesetz.

    Wenn hier eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht,
    kann doch nur eine Rechtsanwalt beurteilen.

    Hier wäre es wohl gut, wenn sie sich Rechtsrat einholen.
    Dieser kann für Bedürftige auch kostenlos
    eingeholt werden.

    Bzw. bei Erhalt eines Beratungsscheines
    plus 15 Euro Eigenanteil.

  2. Autor Edith Gottschow
    am 08. Mai 2017
    2.

    Sehr geehrte Frau Pawlak,

    ich bedaure sehr, dass Ihrer Tochter die weitere Unterstützung aberkannt wird.
    Wie bedauerlich, dass man ihr so den Weg in ein erfülltes Berufsleben vorläufig erschwert.

    Deshalb bitte ich hier für Sie, dass man eventuell Ausnahmeregelungen erlaubt.
    Man sollte von Fall zu Fall entscheiden, möglichst im Sinne von engagierten, fleißigen jungen Menschen.

    Mit besten Grüßen,
    E. Gottschow

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