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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Yan Suveyzdis am 09. Mai 2017
14764 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

VISUMSFREIschwarzARBEIT

Sehr geehrte Kanzlerin Dr. Merkel,
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https://twitter.com/RikardJozwiak?ref_src=twsrc%5Etfw&...
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EU agri & fisheries (!) ministers will confirm visa lib for #Ukraine on 11 May at +/- 10 am. last legislative step before signature...
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WARUM ABKOMMEN über VISAFREIHEIT für UKRAINE ?
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besteht es ein besonderes Interesse an den Entwicklungen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft oder braucht EU mehr Ukrainische Schwarzarbeiter(in) und/oder Asylanten aus (Ost)-Ukraine?

mfg, YS
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PS:
ES GIBT genug KRITIK über Ukrainische "REFORMEN" direkt von EUROKommission und Deutschland
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ich schreibe über Kritik in Kommentar später.....

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Juni 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Suveyzdis,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die visafreie Einreise und ein 90-tägiger Aufenthalt von Bürgern aus der Ukraine zu touristischen und geschäftlichen Zwecken, die der EU Ministerrat in der letzten Woche beschlossen hat, ist aus Sicht der Bundesregierung begrüßenswert. Die Befreiung von der Visumspflicht bedeutet aber kein Anrecht, in der EU zu arbeiten.

Die Maßnahme hat nicht nur praktische, sondern auch hohe symbolische Bedeutung für die Ukraine. Die Visafreiheit ist ein wichtiger Schritt hin zur Intensivierung der Beziehungen der Ukraine zu den Staaten der EU, sowohl in menschlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Diese Entscheidung würdigt die hierfür notwendigen weitreichenden Reformen, die in der Ukraine umgesetzt worden sind und auch weiterhin umgesetzt werden müssen – trotz der schwierigen Bedingungen, unter denen die Verantwortlichen in Regierung und Verwaltung arbeiten müssen.

Die Entscheidung für eine visafreie Einreise honoriert auch den Einsatz vieler Ukrainerinnen und Ukrainern für eine Zukunft in der Wertegemeinschaft des freien Westens. Der ukrainische Präsident Poroschenko hat bei seinem Besuch bei der Bundeskanzlerin am 20. Mai 2017 in Meseberg die Einführung der Visafreiheit als „letzten Schritt zur Loslösung von der Sowjetunion“ bezeichnet.

Ein Beitritt der Ukraine zur EU– ebenso wie ein Beitritt zur NATO –steht derzeit nicht zur Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Yan Suveyzdis
    am 22. Mai 2017
    1.

    Ukraine visa lib has now published in the EU official journal. 20 days to go!
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    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriser...

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 22. Mai 2017
    2.

    Verordnung (EU) 2017/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Ukraine)
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    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:...

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