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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Manuela Rothe am 01. Juni 2017
7642 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Hilfeersuchen/ Stellungnahme

Hallo Kanzlerin,

Es geht um meinen Mann. Er wuchs als drittes von 10 Kindern auf. Da der Vater sich früh verabschiedet hatte, mussten die älteren Kinder früh arbeiten gehen um Geld zu verdienen.Dabei blieben Schule und Ausbildung auf der Strecke. Heute ist er 53 Jahre alt und muss leider immer noch Hintenanstehen.
Er fing 1987 bei einem Dachdecker an und war dort bis zur Insolvenz des Betriebes 2009 tätig.Danach machte er sich bis 2012 mit einem Kollegen selbstständig. Direkt im Anschluss daran fand er eine Stelle als Vorarbeiter bei einem anderen Dachdeckerunternehmen. Dieses kündigte ihm nun aus betrieblichen Gründen. Jetzt will er sich als Dachdecker selbstständig machen und scheitert an den Vorschriften der Behörden. Da er keinen Gesellenbrief hat bleibt ihm nur eine Ausübungsberechtigung §8 Hwo zu beantragen. Diese ist mit einem Sachkundetest verbunden und kostet 2500€. Von dem Alg können wir das nicht bezahlen. Er ist nun seit 30 Jahren Dachdecker und liebt seinen Beruf. Er ist lt ehemaligem Chef besser als mancher Geselle und trotzdem darf er nicht offiziell als Dachdecker ein Gewerbe anmelden. Er arbeitet gerne und möchte aus der Arbeitslosikeit raus und man gibt ihm keine Chance dazu. Die Betriebe bieten ihm nur befristete Verträge bis zur Schlechtwetterzeit an. Danach steht er wieder mit leeren Händen da. Er möchte doch nur seinen Beruf den er seit 30 Jahren ausübt und beherrscht offiziell ausüben dürfen. Wohin können wir uns wenden um die 2500€ zu bekommen ? Können Sie uns helfen ?
Erbitten eine Rückantwort
MfG
Manuela Rothe

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 01. Juni 2017
    1.

    Wenn Ihr Mann, Frau Rothe, nach 2012 bis heute bei
    einem Dachdeckerunternehmen tätig war, warum nutzte
    er denn nicht die Zeit, einen Gesellenbrief zu machen ?
    Hat er den Sachkundetest gescheut ? Wer sich selbständig
    machen will, muss immer investieren. Das ist so.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 02. Juni 2017
    2.

    Ich sehe das genauso,
    wie Felizitas.

    Es ist sicher leichter als Dachdecker bei einer Firma Geld zu verdienen
    als selbst eine Firma zu gründen und als >Alleinunterhalter zu arbeiten.

    Hier wird die Bundeskanzlerin
    kaum helfen können.

    Wenn das Arbeitsamt Aussicht auf Erfolg sehen würde,
    könnte es sicher den Lehrgang finanzieren. Offenbar
    sieht das Amt die Sache anders.

  3. Autor Manuela Rothe
    am 02. Juni 2017
    3.

    Erstmal vielen Dank für Ihre Kommentare.
    Als mein Mann noch Angestellter war hatten wir noch gar keine Kenntnis von der Möglichkeit eine Sachkundeprüfung zu machen. Diese Frage stellte sich auch gar nicht. Er würde nun liebendgerne die Prüfung ablegen,was aber aus den o.g. Gründen nicht möglich ist.
    Das Arbeitsamt erklärte uns, dass NIEMAND diese Prüfung finanziert bekommt. In unserem Falle wäre es sehr Erfolgsversprechend und ratsam dennoch übernehmen die die Kosten dafür nicht. Die Zahlen lieber Arbeitslosengeld und ggf Harz 4. So sind die Gesetze.

    Wir würden es gerne bezahlen wenn er arbeiten könnte, aber keiner macht eine Vorfinanzierung.

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