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Die Kanzlerin direkt
Kindergeldnachzahlung als Sondereinkommen (Hartz 4)
Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
im August 2016 wurde das SGB II Gesetz geändert und unter anderem seit dann gilt es, Nachzahlungen vom Kindergeld als Sondereinkommen anzurechnen und ggf. wenn durch die Höhe der Nachzahlung kein Leistungsanspruch mehr bestünde, ist die Nachzahlung auf die folgenden 6 Monate gleichmäßig zu verteilen und jeweils anzurechnen. (§11 (3) SGBII).
Erstens: wie kann man das Geld, was einem in der Vergangenheit jeden Monat in der Tasche gefehlt hat zum Einkommen für die Zukunft umwandeln? Ich halte diese Regelung für nicht richtig und der einfachsten Logik widrig.
Zweitens: wenn jemand vor der Gesetzesänderung bereits das Kindergeld beantragt hat und die überlastete Familienkasse den Antrag nicht zeitnah bearbeitet hatte, so dass im Endeffekt das Kindergeld nach der Gesetzesänderung nachgezahlt wurde, ist es korrekt, diese neue Regelung anzuwenden?
Konkret: das in den ersten Monaten des Lebens meines Kindes fehlende Kindergeld, was uns zur Bedürftigkeit vor der Gesetzesänderung geführt hat, macht uns infolge der Nachzahlung im Herbst zu einer nicht mehr bedürftigen (Bedarfs-)Gemeinschaft nach der Gesetzesänderung! Das ist doch absurd, finden Sie nicht?
Ich möchte dazu sagen, dass ich alleinerziehend bin und dass mich das richtig schwer getroffen hat.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Helena Chotomska
Kommentare (2)Schließen
am 07. Juni 2017
1.
am 09. Juni 2017
2.
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