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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor bbb rrr am 13. Juni 2017
9595 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Religionsfreiheit

Der Islam gehört zu Deutschland?
Darf man darüber diskutieren?
Ich denke kein deutscher Politiker will eine Religion die
Andersgläubige tötet.
Aber leider passiert das täglich im Namen des Islam.
Darf man einer solchen Religion Religionsfreiheit geben?
Wo ist der Teil des Islams der nichts mit Terror zu tun hat?
Wieso findet man ihn nicht klar und deutlich?
Viele sagen jetzt : Aber die große Menge der Gläubigen
sind friedliche Menschen.
Aber
distanziert sich der Islam vom Terror?
lässt er Religionsfreiheit zu (ist er offen gegenüber Christen,
Juden)?
akzeptiert diese Religion unser Grundgesetz (Gleichheit Mann-
Frau).
Das Schlimme ist , diese Religion hat bereits in vielen Gegenden
anders Gläubige verfolgt.Und verfolgt sie aktuell. Kann diese Religion überhaupt friedlich sein?
Und arabische Fußballmannschaften spielen bei Gedenkminuten gegen den Terror demonstrativ weiter.
Ein Prozentsatz des Islam ist Terror.
Dieser Prozentsatz darf nicht Teil Deutschlands werden.
Stimmen sie mir zu?
Wieso ändert man die Religionsfreiheit im GG nicht?
Freiheit für alle Religionen die friedlich andere Religionen tolerieren. Der Islam müsste beweisen, dass er friedlich
ist, um Teil Deutschlands zu werden.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. Juli 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hirschbeck,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutschland ist ein weltoffenes und tolerantes Land. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilden dafür eine wichtige Basis, denn sie ermöglichen ein vielfältiges religiöses und kulturelles Leben. Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Säulen unserer demokratischen Gesellschaft.

Das deutsche Grundgesetz sichert die Religionsfreiheit für jede Religion gleichermaßen zu. Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

In Deutschland gilt die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung selbstverständlich auch für Muslime. Darüber hinaus gilt: Gesetze für einzelne Religionen sind dem deutschen Religionsverfassungsrecht fremd, da es darauf angelegt ist, allen auftretenden Religionen neutral zu begegnen.

Die allermeisten Muslime in Deutschland sind rechtschaffene, verfassungstreue Bürger. Muslimisches Leben in Deutschland ist eine Tatsache, mit der sich die gesamte Gesellschaft auseinandersetzen muss. Die Praxis zeigt, dass die große Mehrzahl der Muslime hier ihre Religion nach dem Grundgesetz ausübt.

Klar ist, dass sich jene, die hier Schutz und Zuflucht finden, ebenso wie die Bürger unseres Landes an die Rechts- und insbesondere auch an die Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten müssen. Nur so kann Integration gelingen.

So betonte Bundeskanzlerin Merkel in Ihrem Video-Podcast vom 1. April 2017:
„Wir erwarten, dass sich die Menschen, die zu uns kommen, an unsere Gesetze halten, dass sie ein bisschen neugierig sind auf unser Leben.“ Die Flüchtlinge seien ja nach Deutschland gekommen, weil sie sich hier ein ruhigeres und beschützteres Leben versprächen. Also müssten sie „die Werte, die dieses Land lebt – Toleranz, Offenheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit“ achten und versuchen zu verstehen. https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Mediathek/Ein...

Die Bundeskanzlerin hat den Aufruf der Muslime und ihrer Freunde unter dem Motto „Nicht mit mir“ begrüßt. Es sei gut, wenn Muslime klarmachten, dass in ihren Reihen und in den Moscheen kein Platz für Hass und Gewalt ist. Auch der muslimischen Geistlichkeit kommt dabei eine erhebliche Verantwortung zu. Die Bundesregierung erwartet grundsätzlich von islamischen Verbänden, dass sie sich von islamistischer Gewalt auch öffentlich distanzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Yan Suveyzdis
    am 15. Juni 2017
    1.

    Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit für jede Religion gleichermaßen. Artikel 4 Absatz 1 GG bestimmt: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Diese grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung gilt selbstverständlich auch für Muslime.
    (s. Antwort im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. März 2017)
    ......

    ABER!!!

    Die Verwirkung von Religionsfreiheit (in bestimmten Fallen) ist aktuell.
    Wichtig ist Veränderung Art 18 Deutsche Verfassung wie geschrieben unten:

    Wer
    ----
    d i e F R E I H E I T d e r G L A U B E N S -
    (A R TI K E L 4 A B S A T Z 2),
    ----
    die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 17. Juni 2017
    2.

    Hallo Katja, alles richtig, was Sie sagen. Die Antwort hat
    zu 1.: Yan bereits genau definiert ! Dann bleibt aber doch
    die Frage, warum also wird der gen. Art.18 GG fast überhaupt
    nicht angewendet ? Man ÜBERWACHT lediglich Personen
    oder Hassprediger. Wie wäre es denn, mit Abschieben, um
    uns besser zu schützen ?

  3. Autor bbb rrr
    am 20. Juni 2017
    3.

    https://www.welt.de/vermischtes/article165722820/Morddroh...
    So lange eine Religion nicht friedlich ist , sollte sie nicht Teil unserer Gesellschaft werden. Denn auch den Mitgliedern anderer Glaubensgemeinschaften steht Schutz zu. Und diese Recht
    hätte ich gern im GG, klar und deutlich .

  4. Autor bbb rrr
    am 26. Juni 2017
    4.
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