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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Fraktionszwang - demokratisch?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Wie demokratisch ist der Fraktionszwang? Warum erfolgen nicht stets namentliche Abstimmungen und deren Veröffentlichungen? Jeder Wähler sieht, wie sein Abgeordneter zu seinem Wahlversprechen steht. Was ist daran falsch?
Das Grundgesetz legt in Artikel 38 eindeutig fest, dass die Abgeordneten an keine Weisungen gebunden "und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Sie dürfen also zu keinem Abstimmungsverhalten gezwungen werden - auch nicht durch ihre Fraktion. So ist der Fraktionszwang ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Fraktionszwang in der CDU. Es ging um die 60 Griechenlandabweichler. Herr Kauder am 10. August 2015. "Diejenigen, die mit Nein gestimmt haben, können nicht in Ausschüssen bleiben, in denen es darauf ankommt, die Mehrheit zu behalten: etwa im Haushalts- oder Europaausschuss." Nun steht aber im Paragraf 17 der Arbeitsordnung: "In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es keinen Fraktionszwang. Die Abstimmung ist frei."
BURKHARD HIRSCH Rechtsanwalt und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der FDP:
"In Koalitionen gibt es einen besonders intensiven Abstimmungsbedarf. Aber hier werden daraus Rechtspflichten gemacht. Das ist das imperative Mandat der Hierarchen, das heißt, hier bestimmt nicht die Basis oder der Abgeordnete selber, sondern die Vorsitzenden, die Chefs, der Koalitionsausschuss schreibt dem einzelnen Abgeordneten vor, was er tun darf und was er nicht darf. Da liegt das eigentliche Problem, weil hier die Demokratie im Grunde genommen auf die Spitze gestellt wird. Der Abgeordnete wird in diesem Vertrag in einer Weise geknebelt, wie ich das noch nie vorher gesehen habe."
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Hohwald
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am 02. Juli 2017
1.
am 04. Juli 2017
2.
am 28. Juli 2017
3.
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