Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Robert Pfrogner am 04. Juli 2017
7232 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Warum bekommen Fluechtlinge mehr Bezuege im Monat als Unsere Eltern Rente ?

Sehr Geehrte Frau Merkel ,

Di beantwortung des titels dieser Email wuerde uns und unseren Familien schon reichen .
Wir wuerden w irklich gerne wissen ob Sie von Anderen Regierungen gezwungen werden Jedem auf der welt ."Fluechling"..= jeder 113te in der welt jeden monat mehr geld zu geben als unseren WESTDEUTSCHEN Eltern Rente die 40 + Jahre eingezahlt haben oder ob Sie das aus Politischem Kalkuel tun ? Vielen Dank fuer Ihre Antwort Die wahrscheinlich nicht kommt .... Gruesse aus SYDNEY AUSTRALIEN . Ein Land das ERST nach Seinen BUERGERN SCHAUT ...

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Klaus Fink
    am 04. Juli 2017
    1.

    Seien Sie froh, dass Sie in einem Land wohnen dürfen, dass zuerst an die eigenen Bürger denkt.

    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In Deutschland aber gilt dieses selbstverständliche Prinzip seit einiger Zeit leider nicht mehr !
    Auf die Belange der eigenen Bevölkerung wird nur noch wenig Rücksicht genommen. Wenn, dann aus wahltaktischen Gründen kurz vor entscheidenden Wahlen !

    Dass so überproportional viele Flüchtlinge speziell nur nach Deutschland wollen hat seine Gründe. Da ist einmal die im europäischen Vergleich relativ hohe Versorgung, hohe Sozialleistungen, Zugang zu Jobs und freier Zugang zur Bildung, Versorgung über das staatliche Gesundheitssystem und weiteres mehr).

    Solange in Europa so unterschiedliche Sozialstandards bestehen, ist eine Quotenregelung und gerechte Verteilung auf die EU-Staaten schon von vorneherein ausgeschlossen. Die übermäßige Sogwirkung vor allem nach D wird deshalb weiterhin bestehen bleiben.

    Warum ist die EU nicht willens und in der Lage, diese durch nichts zu rechtfertigenden Diskrepanzen abzustellen ? Auch hier zeigt sich die EU und die europäischen Staats- und Regierungschefs von ihrer unfähigen Seite aus.

    Die Renten müssten schleunigst aus Steuergeldern so angehoben werden, dass langjährig Beschäftigte auch davon einigermaßen gut leben können, ohne Bittsteller für staatliche Hilfsleistungen werden zu müssen. Das wäre doch eigentlich das Mindeste, was ein Staat seinen Bürgern schuldig ist. Aber ich befürchte, man spricht gegen die Wand.

  2. Autor Christian Adrion
    am 04. Juli 2017
    2.

    Weil sich gerade die Regierung ein anderes Volk sucht. Frei nach Brecht.

  3. Autor Werner Scherfer
    am 04. Juli 2017
    3.

    Da hätte ich auch gern eine Antwort ! ?

  4. Autor Christian Adrion
    am 06. Juli 2017
    4.

    Laut IFO Institut kostet ein Flüchtling ca. 445.000 Euro bevor er überhaupt hier in der Lage ist zu arbeiten. Wer bezahlt das? Und was ist mit den Fachkräften? Man erklärte uns doch, dass überwiegent Fachkäfte kommen. Ich habe mich damals schon gewundert, wie ein fast Agrarland soviele Fachkräfte haben kann.

  5. Autor Wolfgang Mücke
    Kommentar zu Kommentar 1 am 31. Juli 2017
    5.

    Hallo, Hr. Fink, Sie bringen die Sache auf den Punkt. Fairerweise muss man sagen: Früher bekamen die Flüchtlinge weniger. Es war das Bundesverfassungsgericht, dass meinte, dass den Flüchtlingen aus Gründen der Menschenwürde mehr Geld zusteht. Dem BVerfG widerspricht man nicht. Ich frage mich, ob die Menschenwürde jetzt nur noch über die Geldzuwendung definiert wird. Ich dachte, Menschenwürde hätte auch etwas mit Achtung, gleiche Augenhöhe, Respekt, Mitgefühl und solchen Dingen zu tun.

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.