Sehr geehrter Herr Mach,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Unmittelbar nach dem G20-Gipfel sind Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Erste Bürgermeister der Stadt Hamburg, Olaf Scholz, mit Einsatzkräften vor Ort zusammengetroffen. Die Kanzlerin hat dabei ausdrücklich allen Sicherheitskräften für Ihren Einsatz gedankt. Zugleich verurteilte sie die entfesselte Gewalt und ungehemmte Brutalität bei den Ausschreitungen in Hamburg auf das Schärfste.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07...
Die rund 2.000 Bundespolizisten, die während des G20-Gipfels in Hamburg im Einsatz waren, sind zu einem Sonderkonzert in der Hamburger Elbphilharmonie eingeladen worden. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière dankte dabei den Beamtinnen und Beamten für ihren Einsatz während des G20-Treffens.
Die Bezüge von Beamtinnen und Beamten des Bundes wie der Bundespolizei werden durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt: https://www.bbesg.de/. Leistungszulagen und -prämien sind an enge rechtliche Voraussetzungen gekoppelt. Ein finanzieller „Dankesbonus“ an Beamte der Bundespolizei, wie Sie vorschlagen, ist daher nicht vorgesehen. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums hat den in Hamburg eingesetzten Kräften der Bundespolizei allerdings eine zusätzliche Dienstbefreiung von drei Tagen gewährt.
Die Landespolizeibeamten aus anderen Bundesländern, die ebenfalls in Hamburg eingesetzt waren, haben als Dank für den anstrengenden und kräftezehrenden Einsatz ebenfalls drei Tage Sonderurlaub erhalten, so in Hamburg selbst, aber auch in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und im Saarland.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 03. August 2017
1.
am 14. August 2017
2.
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