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Beantwortet
Autor Karsten Klein am 11. Juli 2017
8298 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Verbesserte Förderung von Klein- und Mittelbetrieben in den Kommunen

Generell besteht in den westlichen Industriestaaten eine Tendenz der Unternehmenskonzentration die zu einer ständigen Abnahme von produzierenden Klein-und Mittelbetrieben führt. Zudem werden die vollhaftenden Unternehmensformen zugunsten der haftungsbeschränkten zurückgedrängt, die dann im Insolvenzfall zu Lasten der Steuerzahler abgewickelt werden.

Mein Vorschlag wäre 1. die besondere Förderung von Klein- und Mittelbetrieben durch eine staatlich garantierte Bürgschaftsübernahme bei vollhaftenden Unternehmensformen direkt und ohne die Inanspruchnahme von Hausbanken die durch ihre Eigenproblem im EK Bereich restriktiv mit Risikokrediten umgehen. Dabei werden die Kreditabsicherungen durch die Unternehmenswerte selbst, wie auch durch die erworbenen Anlagen und Immobilien generiert. Zudem können durch übertragene Privatsicherheiten die Kredite relativ stark abgesichert werden ohne vom Goodwill der Banken abhängig zu sein.

2. Könnten durch staatlich (Bund) Förderprogramme für Reginale Wirtschaftsentwicklung (auf Antrag der Gemeinden) Gewerbehallen mit standardisierten 200qm Hallenfläche und angegliedertem Bürotrakt von 100qm erstellt werden die an Handwerksbetriebe zu Kaufmietkonditionen angeboten werden. Dadurch wäre der vorhandene Bedarf besonders für Klein- und Mittelbetriebe zu decken, die bei Immobilieninvestoren natürlich nicht berücksichtigt werden. Der Trend zu immer größeren Gewerbeeinheiten könnte damit gemildert werden. Zudem wird durch dieses Angebot erst die Eine oder Andere Neugründung initiiert.

Karsten Klein
Hannover

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. August 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die überwiegende Zahl der Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Betriebe. Eine Tendenz zur Konzentration ist nicht festzustellen, insbesondere wenn man die seit Jahren hohe Zahl an Unternehmensneugründungen berücksichtigt.

Die voll haftenden Unternehmen stellen das Gros der Unternehmen in Deutschland dar. Bei den Neugründungen nimmt die Zahl der haftungsbeschränkten Unternehmensformen zu.

Die Annahme, dass haftungsbeschränkte Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler abgewickelt werden, ist so nicht zutreffend. Nach der Insolvenzordnung geht eine Unternehmenssanierung bzw. -abwicklung grundsätzlich zu Lasten der Gläubiger des jeweiligen Unternehmens, die jeweils nur eine Quote ihrer Forderungen erhalten.

Die teilweise existenzvernichtende persönliche Haftung bei den Einzelunternehmern und Personengesellschaften schreckt Existenzgründer oft davon ab, eine „vollhaftende“ Rechtsform für ihr Unternehmen zu wählen. Diesem Problem kann nicht zwingend durch Bürgschaften des Bundes begegnet werden. Zwar führen Bürgschaften zu höherer Kreditsicherheit und damit zu einem leichteren Zugang zu Krediten. Wegen der grundsätzlichen Subsidiarität der Bürgenhaftung – das heißt, dass sich der Gläubiger erst an den Hauptschuldner halten muss, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen kann - besteht trotzdem die Gefahr, dass der voll haftende Unternehmer sein ganzes Vermögen verliert. Einzelunternehmen und Personengesellschaften bieten jedoch auch Vorteile, z.B. gibt es keine Körperschaftssteuerpflicht, Stammkapital ist nicht erforderlich.

Die Bundesregierung fördert auf vielfältige Weise Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Über das Bundeswirtschaftsministerium werden zahlreiche Förderprogramme angeboten, die auch und gerade die Finanzierung von Neugründungen mit Wagniskapital unterstützen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) hat ebenfalls Angebote dieser Art.

Die Entwicklung von Gewerbeflächen, insbesondere die konkrete Ausgestaltung des Maßes der baulichen Nutzung, legt die Bauleitplanung fest. Dies ist Aufgabe der Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung