Sehr geehrte Frau Schnellinger,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Freizügigkeit in der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für Bürgerinnen und Bürger. Die überwiegende Zahl der Unionsbürger, die nach Deutschland zuzieht, übt ihr Freizügigkeitsrecht in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Regeln aus. Aber auch uns ist bekannt, dass ein kleiner Teil dieser Menschen missbräuchlich staatliche Leistungen in Deutschland bezieht. Sie haben Recht: Das müssen wir auf der Grundlage des geltenden europäischen Rechts wirkungsvoll unterbinden.
Bund und Länder beschäftigen sich intensiv mit Möglichkeiten, Missbrauch bei der Inanspruchnahme der Freizügigkeit und beim Bezug von Sozial- und Familienleistungen zu bekämpfen. Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das auch den Kindergeldbezug einschließt.
Der Berechtigte und das Kind erhalten jetzt eine steuerliche Identifikationsnummer, um ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu vermeiden. Mit Hilfe der Nummer kann die Familienkasse durch Datenabgleich ausschließen, dass Eltern für dasselbe Kind mehrfach Kindergeld erhalten. Die Behörden prüfen auch die Voraussetzungen für Kindergeld umfassender und konsequenter als früher. Eltern müssen außerdem genauer nachweisen, dass Kinder, für die sie staatliche Leistungen beziehen möchten, überhaupt existieren. Insgesamt arbeiten die deutschen Behörden inzwischen koordinierter und deutlich erfolgreicher mit den für Kindergeld zuständigen Stellen im Heimat-Staat zusammen.
Das Thema bleibt weiterhin aktuell. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, Rechtsmissbrauch und Betrug konsequent zu bekämpfen und zu ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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