Sehr geehrter Herr Kudlek,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Denn vor dem deutschen Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage hat die Bundesregierung sehr viel getan, um Anschläge zu verhindern und die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen. Dazu zählt etwa die Regelung zur Ausweitung der Videoüberwachung durch nicht-staatliche Stellen in öffentlichen Räumen. Im Haushalt für 2017 sind mehr als 4.000 zusätzliche Stellen bis 2020 und mehr als 800 Millionen Euro für Personal- und Sachmittel bei den Sicherheitsbehörden des Bundes vorgesehen.
Organisierte Kriminalität zerstört Vertrauen, untergräbt Strukturen und destabilisiert die staatliche Ordnung. Sie verursacht Schäden in Milliardenhöhe und nimmt auch die Gefährdung von Menschenleben in Kauf. Sie bedroht Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt treten deshalb der Organisierten Kriminalität gemeinsam mit den Ländern national und international entschieden entgegen. Spezialisierte polizeiliche Dienststellen in Bund und Ländern arbeiten daran, in diesem besonders schädlichen kriminellen Umfeld so viele Täter wie möglich dingfest zu machen.
Organisierte Kriminalität ist aber in besonderem Maße darauf ausgerichtet, nicht erkannt zu werden. Bisher gab es in Deutschland juristische Hürden, die manchen Ermittlungserfolg verhindert haben. So war bislang die bloße Mitgliedschaft in einer Mafiagruppierung nach deutschem Recht nicht strafbar. Mit dem neuen „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ vom 22. Juli 2017 ist der Begriff der kriminellen Vereinigung neu gefasst. Dabei kommt es jetzt auf die Organisationsstruktur, die Vorausplanung und die Koordinierung an.
Auch bei der Reform der Vermögensabschöpfung hat die Bundesregierung Fortschritte erreicht: Das Gesetz erleichtert seit 1. Juli 2017 die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten und ihre nachträgliche Abschöpfung, sobald das Gericht von der illegalen Herkunft des Vermögensgegenstandes überzeugt ist. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/07...
Zum Thema Organisierte Kriminalität hat Bundesinnenminister de Maizière bei der Antimafia-Konferenz des Vereins "Mafia? Nein, Danke!" am 12. Juli.2017 klar Stellung genommen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2017/07/rede-a...
Weitere Informationen zur Organisierten Kriminalität:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 03. Juli 2017
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Kommentar zu Kommentar 6 am 24. Juli 2017
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