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Die Kanzlerin direkt
Gesetz über Ausnahmeregelung bei Führerscheinentzug
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich schreibe ihnen, da mich diese Thematik selber betreffen könnte/ betrifft und hoffe, falls darüber noch nicht nachgedacht wurde, das man hier einmal über einen Gesetzesentwurf nachdenkt.
Mein Name ist Katja Pfennig und in den 15 Jahren im Besitz meinen Führerscheins und fahre bis heute unfallfrei.
Seit 4,5 Jahren arbeite ich fest im Aussendienst und fahre den kompletten Norden und Osten mit dem Auto ab. Davor war ich selbständig und war mit dem Auto in ganz Deutschland unterwegs. In den letzten 10 Jahren habe ich somit eine Fahrpraxis über bestimmt ca. 700 000/ 800 000 Km (Fahrtenbücher für die letzten 4,5 Jahre sind vorhanden) gesammelt.
Mit der Umstellung 2014 des Punktesystems verliere ich nun, mit nur 8 Punkten, statt 20 Punkten, meinen Führerschein. Leider bin ich nur ein Mensch und nicht 24 Std um die Uhr 100% aufmerksam und habe bereits Punkte gesammelt ( aber bei keinem war ich eine ,,richtige Gefährdung'').
Der Gedanke an den Verlust meines Führerscheins/Jobs macht mich unsicherer beim Auto fahren.
Für mich würden 8 Punkte bedeuten, dass ich 6 Monate meinen Führerschein abgeben müsste und somit meinen Job im Außendienst verlieren würde.
Dies bedeutet das ich Arbeitslosengeld beziehen müsste und schlimmsten Falls Hartz 4 Empfänger würde.
Steht dies in einem angemessenen Verhältnis?
Ich bin mir jeden meiner Punkte-Fehler bewusst und einsichtig aber kann man hier nicht über einen Gesetzesentwurf nachdenken bei dem Berufstätige, wie ich, die Möglichkeit haben ihre Punkte abzubezahlen oder andere Maßnahmen?
Hochachtungsvoll,
Katja Pfennig
Kommentare (2)Schließen
am 15. Juli 2017
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 25. Juli 2017
2.
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