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Abstimmungszeit beendet
Autor Werner Buhne am 04. Juli 2017
7887 Leser · 11 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

"FÜR MICH ist die Ehe im GG die Ehe von Mann und Frau." -- ???

Ja super!! Frau Bundeskanzlerin,
wenn schon eine konservative Kanzlerin die RECHTSLOGISCH(!) ABSOLUT SELBSTVERSTAENDLICHE Auslegung des GG-Artikel 6 (1) zur persönlichen Ansichtssache erklärt - wie soll das noch weitergehen!?

Nach ewig-langer Kanzlerschaft müsste Ihnen, auch wenn Sie selber keine Juristin sind, das Grundprinzip der Auslegung jeder Rechtskodifizierung doch eigentlich wohl klar sein: Wie für jede Erklärung, so gilt auch hier: dass der zum Ausdruck kommende (Aussage-)Wille des Verfassers dieser Erklärung massgeblich ist für seine Auslegung, und gar nichts anderes sonst.

Zur Zeit der Aufstellung des GG war aber Homosexualität nun einmal uneingeschränkt eine Straftat!! Also ist es völlig ausgeschlossen, dass die Grund-Gesetz-Geber mit ihrer Festlegung: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." (GG, Artikel 6, 1) auch nur ansatzweise hierbei den "besonderen Schutz" des Staates auch für eine homosexuelle "Ehe"-Gemeinschaft - also, nach ihrer Überzeugung, eine kriminelle - überhaupt im Sinne gehabt haben könnten. (Die Bezeichnung " Ehe" benutze ich hier auch nur zur Unterscheidung von 'Lebensgemeinschaften' allgemein, da letztere ja nicht zwangsweise alle den sogenannten "ehelichen Verkehr" mit einbeziehen müssen.)

Wenn Sie bereits solch einen unabweisbar eindeutigen Zusammenhang schon zur persönlichen Ansichtssache erklären -- in dieser Frage -- was haben wir da noch zu erwarten!!!!!

[Frage:] Wollen Sie nicht endlich etwas auf die Beine stellen, um diesem wahnwitzigen Rationalitätsverlust auf dem Gebiet von Sexualität und Familie etwas entgegenzusetzen? Und was?---WernerBuhne.

Kommentare (11)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 04. Juli 2017
    1.

    Wie schon gesagt, Werner: Der Begriff Ehe ist nach dem Willen
    der Väter unserer Verfassung die gesetzliche Verbindung zweier Menschen zur Bildung einer Familie mit der Möglichkeit zur Fortpflanzung. Andere Varianten als Mann und Frau können
    nicht Ehe sein, weil die Prämisse fehlt. Ob die Ehe per Gesetz
    aufgeweicht werden darf und dann dem GG noch entspricht,
    kann nur Karlsruhe klären. (Innenminister Lothar de M.)
    Übrigens wird mir bei der Ehe "für alle" übel: DieFormulierung
    könnte auch Pädophilen-Ehen inkludieren. Dann wäre das
    wieder etwas für die Grünen, die bis vor einigen Jahren, die
    Pädophilie als straffrei im Programm stehen hatten. Oder sonst
    was noch welche Verbindungen.
    Das Ergebnis vom schwarzen Freitag unseres Parlaments war
    nicht die Abstimmung, sondern wie es dazu kam: Die
    Gesetztes-Vorlage hinter dem Rücken der Kanzlerin, die der
    Schulz (Gott bewahre uns von ihm) vor sich hergetrieben hat.
    Die Kadetten mit dem stillosen Aufmarsch dürfen niemals an
    die Regierung kommen !!

  2. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 1 am 07. Juli 2017
    2.

    Dieser Beitrag, Felizitas, war eigentlich nur der Nachschlag zu meiner eigentlichen Abhandlungen des Themas - in einem direkt voranstehendem Beitrag zum selben Zeitpunkt, dessen Veröffentlichung (wie gewohnt) verweigert wurde.
    -- De Maizière's Verweis auf das BVG: -- Was von so etwas zu halten ist, das zeigt doch zum Beispiel, wie wichtig es für Trump war, dass er seinen Kandidaten für den Supreme Court durchsetzen konnte. ... -- Und bei uns sieht es doch so aus, dass das derzeitige Personal z.B. noch nicht einmal die gegenwärtige Anmaßungs-Politik einer Auswechslung des Staatsvolkes u. a. kritisiert.
    Juristisch - also zumindest falls man rechtslogisch korrekt ist - sieht das jetzt so aus: Im BGB haben wir (seit letztem Freitag) einen anderen Begriff von "Ehe" als im GG - eine andere Definition dieses Wortes. Die GG-"Ehe' ist dabei aber immer noch verfassungsmäßig besonders geschützt. Durch die BGB-"Ehe" wird aber festgelegt, dass alle Privilegien und sonstigen Bestimmungen, welche auf die Ehe zutrafen, nun auch auf Nicht-Ehen, soweit sie homosexuelle Lebensgemeinschaften sind, angewendet werden.
    Die Frage - welche sich aber bemerkenswerter Weise die Politiker zu stellen nicht in der Lage sind - ist also hier diese: Warum verwendet man hier eigentlich für zwei unterschiedliche Sachverhalte ein und das selbe uralte Wort?
    Genau dieses war die Quintessenz meines gesperrten Beitrages - so etwas darf nicht in die öffentliche Diskussion kommen. -- Ich habe aber jetzt durch meinen Beitrag von gestern (Vergewaltigung ...") wesentliche(!) Punkte davon in eine solche Form gebracht, dass es nicht mehr möglich war noch irgend wie Sperrgründe zu ersinnen - innerhalb der selbst gemachten Regeln - ohne sich selber völlig der Absurdität preiszugeben.

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 14. Juli 2017
    3.

    Derzeit ist München dabei, den Beschluss
    verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. So
    lange der Entscheid noch nicht auf dem Tisch
    liegt, bleibt alles noch "in der Luft" hängen.

  4. Autor Felizitas Stückemann
    am 15. Juli 2017
    4.

    Zu 3.: Langer Rede kurzer Sinn, stimmt Frau Steffens
    dem Beitrag im wesentlichen zu.
    Im übrigen, Werner, ist das Kapitel noch nicht gegessen:
    Die Bayern lassen vom Verfassungsrechtler prüfen !!!

  5. Autor Felizitas Stückemann
    am 17. Juli 2017
    5.

    Zu 6.: Wie ich das sehe ? Genau so ! Nur drückt der eine sich
    so und andere sich so aus. Die Quintessenz aber ist die gleiche !

  6. Autor Wolfgang Mücke
    am 31. Juli 2017
    6.

    Der Beitrag 3 wirft auch mehr Fragen als Antworten auf. So mag es sein, dass der Sinn nicht mit dem Inhalt übereinstimmt.

  7. Autor Wolfgang Mücke
    am 31. Juli 2017
    7.

    Für mich ist das ein sprachliches Problem und ein Sprachentwicklungsproblem. Natürlich ist die Ehe die Verbindung von Mann und Frau. Nun ändern sich Begriffe vom Zeit zu Zeit. Das "geil" der 60er Jahre hatte eine andere Bedeutung als heutige "geil". Eine Begriffsänderungen wird aber durch die Bevölkerung durchgeführt und nicht durch den Bundestag. Der Bundestag hätte entschließen können, dass die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft in Rechten und Pflichten voll umfänglich der Ehe entsprechen soll. Oder dass die beiden Verbindungen zukünftig gleichwertig sind. Man hätte auch einen weniger sperrigen Begriff als "eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft" finden können. Da ist der Begriff Ehe natürlich griffiger. Die Bevölkerung spricht von Homo-Ehe. Das hätte der Staat doch übernehmen können. Damit wäre auch die Unterscheidung da gewesen. Die Frage wird sein, ob die Bevölkerung diesen staatlich verordneten Begriff übernimmt. Vielleicht wären sogar irgendwann die Begriffe verschmolzen. Nur das hätte man der Zeit und dem Sprachgebrauch überlassen müssen. Den Bundestag geht das nichts an.

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