Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Adrion am 07. August 2017
8136 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ist das twa ernst gemein Werte Regierung?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Kürzlich erfuhr ich von einer Gesetzesänderung in unserem Rentensystem.

§ 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt
Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.

Was soll das heissen? Sollen unseren Alten jetzt noch das Reisen unmöglich gemacht werden?

Frage:
Müssen Asysuchende, die zeitweilig im Kriegsgebiet Urlaub machen, auch um ihre Leistungen fürchten? So wie ich Sie einschätze und inzwischen kennengelernt habe, natürlich nicht. Das gilt also wieder mal nur für die, die diesen Staat aufgebaut haben. Wissen Sie wie ich sowas nenne? Krankhaft undankbar gegenüber seiner Bevölkerung!!! Seinem Souverän!

Hochachtungsvoll
Christian Adrion

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 07. August 2017
    1.

    Wo gibts denn noch normale Altersrenter?
    Im Osten jedenfalls längst nicht mehr!

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.