Sehr geehrter Herr Schöttler,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine individuelle Prüfung Ihres Behindertengrads vornehmen kann und darf. Wir möchten Ihnen aber empfehlen, sich an die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) zu wenden. Dort können sich Patienten einfach, schnell und kostenfrei beraten lassen. Die UPD berät am Telefon, per Mail und im persönlichen Gespräch. Sie leistet im Einzelfall individuelle Hilfe.
https://www.patientenberatung.de/de
Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung kann weiterhelfen: http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Home/home_node.html. Behindertenbeauftragte gibt es ebenso in allen Bundesländern und in vielen Kommunen - also auch in Ihrem Bundesland und vielleicht auch in Ihrer Stadt. Dort finden sie fachkundige Ansprechpartner. Wir hoffen, dass Sie bei Ihren Anliegen kompetente Unterstützung finden.
Grundsätzlich gilt: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ So definiert es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch. Diese Definition orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation.
Der Umfang der Einschränkung wird mit dem Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden von 10 bis 100 beschrieben. Der GdB soll ausdrücken, in wieweit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Er orientiert sich an der Versorgungsmedizin-Verordnung, die auch „Versorgungsmedizinische Grundsätze“. enthält.
Auf dieser Grundlage beurteilen die Sachverständigen, wie hoch der Grad der Behinderung ist, der die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt. Abhängig von Art und Grad der Behinderung erhalten behinderte Menschen Nachteilsausgleiche. Das können Steuererleichterungen sein, mehr Urlaubstage oder der Parkausweis für einen Behindertenparkplatz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. August 2017
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