Sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Gesetz zur Neuregelung des Unterhaltsvorschusses ist bereits rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Es ist Teil des „Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“. Bundespräsident Steinmeier hat es am 14. August 2017 unterzeichnet, die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 17. August 2017.
Folgende Neuerungen sind damit in Kraft: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist aufgehoben.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt
150,- Euro für Kinder bis zu 5 Jahren,
201,- Euro für Kinder von 6 bis zu 11 Jahren,
268,- Euro für Kinder von 12 bis zu 17 Jahren.
Alleinerziehende, die von den Neuerungen betroffen sind, können die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 10. August 2017
1.
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