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Beantwortet
Autor Ingrid Kubis am 11. August 2017
53351 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Kita

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
seit Monaten haben Sie einen ungenügenden Gesetzesentwurf bezüglich freiheitsbeschränkender Maßnahmen bei Kindern auf Ihrem Schreibtisch liegen.

In diesem Gesetzesentwurf (Drucksache 18/11278) sind "kleine" Kinder, die möglichst früh in eine Fremd-Betreuung untergebracht werden sollen, ausdrücklich ausgeschlossen, da "eine staatliche Kontrolle für solche Fälle unverhältnismäßig wäre“

Unverhältnismäßig und auch entgegen sämtlicher Präventionspapiere zur U-3-Betreuung, sind die stundenlangen Fixierungen, die viele Kinder, u.a. auch meine Enkelin in einem zertifizierten Familienzentrum monatelang über sich ergehen lassen musste, weil die „Fachkräfte“ nicht in der Lage sind, z.B. kleinen Kindern auf kleinen Stühlchen die Nahrung anzureichen!
Dies ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder Information durch die Angestellten der kommunalen Einrichtung!!!

Schwammig ist auch die Aussage „in nicht altersgerechter Weise“.
Da kann jede „Fachkraft“ selbst entscheiden, wie alt ein Kind sein soll, damit es nicht mehr festgebunden werden „muss“.

Und wenn die Kinder mit Gurten festgebunden sind, kann die „Fachkraft“ sie aus nicht nachvollziehbaren Gründen, auch länger darin abparken.

Ich rede in unserem Fall ausdrücklich von frei sitz- und lauffähigen kleinen Kindern, die viel lieber fröhlich in der Kita herumgelaufen wären, statt festgebunden an unnötigen Fixierstühlen den anderen Kindern beim Spiel zuzusehen!

Dies ist leider kein bedauerlicher Einzelfall, wie Sie auf „Zeit online“ unter „Was macht ihr da mit unseren Kindern“ nachlesen können.

Wann gedenken Sie Frau Dr. Merkel, endlich unsere Kinder vor solchen Gewalttaten in öffentlichen Einrichtungen zu schützen, denn Kinderrechte sind Menschenrechte, daher ist Gewalt keine Privatsache, die unter dem Deckmantel des Schutzkonzeptes verloren geht!

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Kubis

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. August 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kubis,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie beziehen sich in Ihrer Mail auf einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/11278) zum Schutz von Minderjährigen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken und Heimen. Das Gesetz sieht vor, dass die elterliche Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen künftig durch das Familiengericht überprüft wird.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/071717_Fami...

Dieses Gesetz regelt jedoch nicht altersangemessene, sinnvolle Maßnahmen bei der Betreuung von Kleinkindern in Kitas. Hierzu zählen etwa Laufställe, Hochstühle oder das Verschließen der Außentür.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht zu Einzelfällen Stellung nehmen können. Wenn Sie Missstände bei der Betreuung beobachten, sollten Sie das Gespräch mit der Leitung der Einrichtung und mit dem Träger der Kita suchen. Beschweren können Sie sich auch bei der verantwortlichen Stelle für die Vergabe der Kitaplätze in Ihrer Gemeinde. Häufig ist es das Jugendamt.

Bund, Länder und Kommunen haben die Anzahl der Betreuungsplätze in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Im März 2017 wurden 763.000 Kinder unter drei Jahren in Kitas oder von Tageseltern betreut. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung von Ende 2015 belegt, sind die meisten Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder zufrieden:
http://www.diw.de/de/diw_01.c.519091.de/themen_nachrichte...

Bund und Länder haben auch das Ziel, die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu verbessern. So soll beispielsweise mehr Personal in Kitas angestellt werden, damit sich die Erzieherinnen und Erzieher um weniger Kinder kümmern müssen. Das ist gerade für die Betreuung von kleinen Kindern sehr wichtig.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eck...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 11. August 2017
    1.

    Sehr geehrte Frau Kubis,
    ich bin im Kindergarten als kleines Kind selbst solchen Fixierungen ausgesetzt gewesen und kann mich auch noch nach 50 Jahren genau daran erinnern, wie entwürdigend und beschämend dies gewesen ist. Man legte mir eine Art Geschirr um und band mich entweder an einem Baum oder an einem Stuhl fest. War ich im Garten angebunden, durften "brave" Kinder meine Leine nehmen und mich als "Pferdchen" missbrauchen, inkl. mit einer kleinen Spielzeugpeitsche zum Antreiben. Lebhaftere Kinder, die sich gerne bewegten, wurden auch zur Strafe für ihren Bewegungsdrang gerne mal in Metallbehälter aus der Küche gesteckt und mussten dort einige Zeit verharren, mit Deckel obendrauf. Umso mehr erschreckt es mich, dass Kinder heute immer noch festgebunden werden. Auf der einen Seite will man die Vollberufstätigkeit von jungen Müttern, damit die Steuereinnahmen sprudeln - auf der anderen Seite scheint man nicht gewillt zu sein, den Betreuungsschlüssel so zu erhöhen, dass auch kleine Kinder adäquat betreut werden können. Für mich als Mutter wäre es eine Katastrophe gewesen zu wissen, dass meine Kinder während meiner Arbeitszeit misshandelt werden, denn nichts anderes ist dies. Menschenrechte haben auch für Kinder zu gelten. Ich bin froh, dass meine Kinder groß sind und sie erst Kindergärten besucht haben, als sie bereits 4 gewesen sind.

  2. Autor Ingrid Kubis
    am 12. August 2017
    2.

    Bitte lesen Sie auf Zeit online u.a. auch: "Kitas außer Kontrolle", "Hauptsache, die Eltern erfahren von nichts", "Abgrund unterm Regenbogen", sowie im Internet die schrecklichen Veröffentlichungen: "Blackbox Heim - Behinderte Kinder hinter verschlossenen Türen" und "Horror-Heim von Hilden - Die Folter-Akte", in der Kinder systematisch gequält und dabei auch noch gefilmt wurden.
    Leider schützen die jeweiligen Überprüfungsbehörden unfähige Angestellte mehr als unseren Kindern gut tut.
    Wir brauchen dringend wieder eine Kultur den Hinsehens!!!

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