Sehr geehrte Frau Kubis,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie beziehen sich in Ihrer Mail auf einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/11278) zum Schutz von Minderjährigen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken und Heimen. Das Gesetz sieht vor, dass die elterliche Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen künftig durch das Familiengericht überprüft wird.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/071717_Fami...
Dieses Gesetz regelt jedoch nicht altersangemessene, sinnvolle Maßnahmen bei der Betreuung von Kleinkindern in Kitas. Hierzu zählen etwa Laufställe, Hochstühle oder das Verschließen der Außentür.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht zu Einzelfällen Stellung nehmen können. Wenn Sie Missstände bei der Betreuung beobachten, sollten Sie das Gespräch mit der Leitung der Einrichtung und mit dem Träger der Kita suchen. Beschweren können Sie sich auch bei der verantwortlichen Stelle für die Vergabe der Kitaplätze in Ihrer Gemeinde. Häufig ist es das Jugendamt.
Bund, Länder und Kommunen haben die Anzahl der Betreuungsplätze in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Im März 2017 wurden 763.000 Kinder unter drei Jahren in Kitas oder von Tageseltern betreut. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung von Ende 2015 belegt, sind die meisten Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder zufrieden:
http://www.diw.de/de/diw_01.c.519091.de/themen_nachrichte...
Bund und Länder haben auch das Ziel, die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu verbessern. So soll beispielsweise mehr Personal in Kitas angestellt werden, damit sich die Erzieherinnen und Erzieher um weniger Kinder kümmern müssen. Das ist gerade für die Betreuung von kleinen Kindern sehr wichtig.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eck...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. August 2017
1.
am 12. August 2017
2.
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