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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ulrich Seibert am 31. Juli 2017
10888 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Dieselskandal

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

in verschiedenen Medien wird aktuell übre den Dieselskandal berichtet. Ist das nur ein Dieselskandal?
Wenn die Politik jetzt weiterhin die Wirtschaft und Lobbyisten stützt und den "kleinen Mann" wieder bluten lässt, dann ist diese Politik nicht mehr tragbar! Sie merken, ich beziehe mich nicht auf Personen oder Parteien.
Ich habe meinen Diesel mit bestem Wissen und Gewissen gekauft und wurde vom VW-Konzern wissentlich betrogen! Für diesen Betrug soll ich jetzt Einbußen in Kauf nehmen. Ich sage NEIN!
Ich hoffe, Sie antworten mir mal Klartext und versuchen nicht wieder, mir mit wässrigen Aussagen die Augen zu verschließen.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Meine Frage lautet: Wie wollen Sie die Endverbraucher in dieser Angelegenheit schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Seibert

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. September 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Seibert,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Klar ist: Das Vertrauen in die Automobilindustrie ist erschüttert. Und es ist an der Automobilindustrie, Schaden wieder gutzumachen - zum Beispiel durch Umtauschprämien und Nachrüstungen bei der Software. Klar ist aber auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher zu ihrem Recht kommen müssen. Dazu gehört eine bessere Klagemöglichkeit.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ende 2016 einen Entwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt. Die regierungsinternen Abstimmungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Grundlegende Änderungen im Prozessrecht müssen sorgfältig durchdacht sein.

Die Verbraucherzentralen geben umfangreiche Hinweise auf Verbraucherrechte und wie sie durchzusetzen sind. Denn Autokäufer müssen sich darauf verlassen können, dass die Umweltwerte stimmen, die ihnen zugesagt werden. https://www.verbraucherzentrale.de/vw-skandal

Ziel der Bundesregierung bleibt es, Fahrverbote zu vermeiden, weil damit Menschen bestraft würden, die gutgläubig ein Auto gekauft haben. Zugleich bestärkt die Bundesregierung den Kurs der Automobilindustrie, noch stärker auf Zukunftstechnologien wie die Elektromobilität zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Susanne Albers
    am 01. August 2017
    1.

    Sehr geehrter Herr Seibert,

    worum geht es Ihnen eigentlich? Um saubere Luft oder eine Entschädigung für ein schlechtes Produkt? Für letzteres sehe ich die Autohersteller in der Pflicht, für erstes die Bundesregierung.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Susanne Albers

  2. Autor K. Kaltmaier
    am 10. August 2017
    2.

    Was für ein Durcheinander. Und keine klare Stellungnahme zu erkennen.

  3. Autor Ulrich Seibert
    am 11. August 2017
    3.

    Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

    jeden Tag mit anderen Problemen in den Medien. Mensch, tun Sie mir leid!
    Arbeiten Sie eigentlich lösungsorientiert mit Ihrem Team? Ich fürchte nein. Woher soll eigentlich der ganze Rohstoff für Elektroenergie herkommen?
    Lösen Sie gelegentlich mal für Deutschland Probleme, nicht immer nur für Europa, nicht immer für die Welt. Gewiss geht es um globale Probleme, aber die Probleme der "kleinen Leute", Ihrer Wähler, bleiben auf der Strecke.
    Ihnen egal?!
    Die Lösung zur Dieselaffäre erschreckt mich schlechthin. Die Gewinner?! Nur die Autoherstelller. Danke dafür der Politik!
    Nun noch meine Frage. Bekomme ich konkrete Antworten zu meiner Frage vom 31.07.2017.

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