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Abstimmungszeit beendet
Autor Edi Hans Ktona am 18. August 2017
7436 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Aufenthaltstitel als im Lande geborener Ausländer

Hallo Frau Merkel,

hiermit möchte ich Ihnen eine Frage stellen, deren Inhalt mich sehr belastet.

Seit einiger Zeit habe ich ein Problem mit meinem Aufenthalthaltstitel. Ich bin 1995 in Deutschland geboren und Sohn geflüchteter Albaner die 1990 in das Bundesgebiet kamen. Seit meinem 18. Geburtstag wird verlangt, meinen Heimatpass aus Albanien zu beantragen um meine Passpflicht zu erfüllen.
Was sich aus meiner Sicht schwierig gestaltet, da mir die finanziellen Mittel fehlen und ich meine Muttersprache nicht Ansatzweise spreche.
Meine Eltern dürfen seitdem sie geflüchtet sind nicht mehr nach Albanien zurück und können mir somit nicht helfen.
Eine Familie in Albanien habe ich auch nicht.
Bei meiner Ausreise in mein “Heimatland“ (ich sehe mich eher deutsch als albanisch) habe ich die Befürchtung, nicht zurück zu dürfen.
Meinem Bruder blüht das gleiche Problem, im Gegensatz zu mir, wurde er in Albanien vorstellig, kam aber ohne Pass zurück.

Nun meine Frage an Sie: Warum ist die Passangelegenheit eine so komplizierte Sache und wieso bekommen Flüchtlingskinder die vor 2001 geboren sind keine automatische deutsche Staatsbürgerschaft aus humanitären Gründen ?

Mein Wunsch ist es meine Ausbildung zu beenden, meinen Meister zu machen und als Quereinsteiger studieren zu gehen um Lehrer an Berufsbildenen Schulen zu werden.
Dieser Traum rückt jedoch sehr weit in die Ferne, wenn es schon am Aufenthalt scheitert.
Leider fühle ich mich etwas im Stich gelassen und hoffe auf vollste Unterstützung ihrerseits.
Ich wäre stolz, mich einen deutschen Staatsbürger nennen zu dürfen.

Mit freundlichem Gruß

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 18. August 2017
    1.

    In Deutschland geht es nach deutschen Recht. Die Kanzlerin
    sollte Menschen (egal, on In- oder Ausländer) helfen, wenn
    gegen deutsches Recht verstossen wurde.

    Sie darf aber nicht einschreiten, wenn deutsches
    Recht korrekt angewendet wurde.

    Von bürokratischen Hürden im deutschen Rechtssystem sind
    nicht nur Ausländer sondern auch Ur-Deutsche betroffen!

  2. Autor Lothar IFFländer
    am 18. August 2017
    2.

    Sehr geehrter Herr Edi Hans Ktona,
    in D erbt man die Nationalit von der Mutter.
    Sie sind Albaner ohne Paß und müßten den Versuch starten in der Albanischen Botschaft einen zu beantragen.
    Im Gegensatz zu GB wo das Territorium der Geburt entscheident.
    In GB geboren und schon ist man Brite.
    Viel Erfolg wünscht Ihnen
    Lothar IFFländer

  3. Autor Edi Hans Ktona
    Kommentar zu Kommentar 1 am 01. September 2017
    3.

    Die albanische Botschaft in berlin darf keine Pässe ausstellen.
    Wenn ich den Aufenthaltsstatus meiner Mutter hätte, dürfte ich mir wenigstens keine Sorge um eine Abschiebung machen.
    Das ist leider eine so schwierige Situation, dass ich hier um Hilfe bitte.
    Selbst wenn ich wie gesagt einen Pass in Albanien beantragen würde, bekäme ich keinen da man mich in Albanien nicht kennt und ich erst enige Zeit dort leben muss.
    Selbst die Sprache spreche ich nicht. Versuchen sie dann mal einen Pass zu beantragen.
    Als Auszubildender kann ich nicht eben mal einen Dolmetscher einstellen.

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