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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Familienpolitik
Steuerliche Gleichstellung Alleinerziehender
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
warum werden auch weiterhin Alleinerziehende steuerlich wie Alleinstehende behandelt?
In der gestrigen Fernsehsendung haben Sie der alleinerziehenden Frau versichert, dass sie künftig mit einer steuerlichen Besserstellung durch die Anhebung des Kinderfreibetrags rechnen kann.
Leider kann ich dadurch keine Beseitigung der bisherigen Benachteiligung der Alleinerziehenden erkennen. Von der angekündigten Erhöhung des Kinderfreibetrag profitieren natürlich auch Ehepaare mit Kindern und die steuerliche Diskriminierung der Einelternfamilien bleibt gleich, weil sie weiterhin in Steuerklasse 1 bzw 2 verbleiben und die Steuerklasse 3 den verheirateten Paaren vorbehalten bleibt.
Davon sind auch verwitwete Alleinerziehende nach einem Jahr ebenfalls betroffen.Was sagen Sie einer jungen Witwe, die ihren Mann verloren hat, und nach der einjährigen Gnadenfrist in der Steuerklasse 1 oder 2 landet und nun mit dem halben Einkommen die gleiche steuerliche Belastung zu tragen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Stangl
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