Sehr geehrter Herr Nast,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Wachstumsregionen ist es in der Tat schwerer geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Sie stehen nicht allein mit Ihrer Suche nach einer günstigen Wohnung – in vielen innerstädtischen Wohnlagen ist Wohnraum knapp. Dabei stellt sich die Situation in Deutschland für Wohnungssuchende sehr unterschiedlich dar. Einige Regionen leiden darunter, dass Menschen wegziehen. Besonders in großen Städten dagegen gibt es wegen der hohen Einwohnerzahl zu wenige Wohnungen.
Die große Zahl der Geflüchteten und Asylbewerber in Deutschland hat die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum weiter verstärkt. Eine bevorzugte Behandlung bei der Wohnungssuche genießen Flüchtlinge jedoch nicht. Der Wohnungsbau ist Ländersache. Dies wurde 2006 festgelegt, als die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet wurden. Seitdem darf der Bund die Länder nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Ab 2020 fallen die Zuschüsse weg.
Dennoch wurde mit Hilfe des Bundes der Neubau stark angekurbelt. So hat der Bund die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung an die Bundesländer mehrfach aufgestockt: 2017 und 2018 fließen jeweils über 1,5 Milliarden Euro an die Länder. Dies entspricht einer Verdreifachung der Mittel gegenüber 2015.
Im "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" ziehen Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände, die Wohnungs- und Bauwirtschaft und andere gesellschaftliche Akteure an einem Strang, um den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu beschleunigen. Die Kommunen sind gefordert, Bauland zur Verfügung zu stellen, denn sie verfügen häufig über ausreichend Grundstücke. Die Kommunen müssen auch die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Der Bund kann nur über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) tätig werden und den Gemeinden bundeseigene Grundstücke und Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau mit einem Nachlass von 25.000 Euro vom Verkehrswert pro errichtete Wohnung zur Verfügung stellen.
Einkommensschwächere Haushalte werden von der öffentlichen Hand bei den Wohnkosten entlastet. So ist 2016 die Wohngeldreform in Kraft getreten: Die Wohngeldleistungen wurden an die gestiegenen Bruttowarmmieten und die Entwicklung der Nominaleinkommen angepasst. Dadurch konnten mehr Haushalte Wohngeld beziehen. Vor allem Familien mit Kindern hat die Erhöhung des Wohngeldes genützt.
Was der Bund im Einzelnen tut und in der vergangenen Legislaturperiode getan hat, um die Kommunen bei der Bereitstellung von Wohnraum zu unterstützen, können Sie im Wohnungsmarkt-Bericht der Bundesregierung nachlesen. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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