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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Johann Kähsmann am 12. September 2017
5742 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Nichtige Strafurteile

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Seit Jahren versuche ich darauf aufmerksam zu machen, dass in unserem Rechtssystem einiges schief läuft. Als Betroffener musste ich feststellen, dass sich unsere Strafjustiz hartnäckig über naturwissenschaftliche Erkenntnisse hinwegsetzt. Im konkreten Fall ist es die Tatsache, dass die Bluthirnschranke nicht abgebauten Alkohol als wasserlöslichen Stoff zu 100 % zurückhält. Das bedeutet, dass der bei BAK-Messung festgestellte Alkohol zum Zeitpunkt der Blutentnahme die Fahrtüchtigkeit noch nicht beeinträchtigen kann.
Ansonsten könnte z.B. 2,0 Prom. bei einem angenommen Abbau von 0,1 Prom./h bis zum kompletten Abbau 140 mal das Gehirn durchströmen und dabei eine Wirkung von 70 Prom. abgeben, ohne dass die Substanz dabei verringert würde.
Der von der Justiz als unwiderlegbar dargestellte Schuldbeweis entbehrt damit jeder Grundlage.

Eine Verletzung des Rechtsgrundsatzes "Keine Strafe ohne nachgewiesene Schuld" führt nach Feststellung der OLGe Köln und München zur Nichtigkeit des Strafurteils.

Seit Inkrafttreten unseres Grundgesetzes sind damit rd. 10 Millionen Strafurteile wegen Trunkenheit am Steuer nichtig. Ein nichtiges Urteil kann nicht rechtskräftig werden und wartet bei den Erstgerichten auf seine abschließende Behandlung.

Ich frage nun Sie als amtierende und aller Wahrscheinlichkeit auch nächste Bundeskanzlerin eines Vorzeigerechtsstaates, ob diese Situation für Sie tragbar ist.

Unsere zuständigen Richter und Verwaltungsbeamten sind bisher eine nachvollziehbare Antwort schuldig geblieben.

Die gleiche Frage werde ich auch Ihrem Mitbewerber stellen.

Mit freundlichen Grüssen

Hans Kähsmann

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Johannes Wollbold
    am 13. September 2017
    1.

    DIE PARTEI scheint mit Satire-Wahlkampf auch hier sehr aktiv! Aber mit einigen Logik-Fehlern, verbunden mit griesgrämigem Rechts-Fanatismus...

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.