Sehr geehrte Frau Sebera,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie lernen einen Beruf, der große Verantwortung und Kraft sowie viel Fachwissen verlangt. Häufig müssen Sie schwierige Situationen bewältigen. Sie haben Recht: Sie und alle, die in der Pflege arbeiten, verdienen für ihre Arbeit hohe Anerkennung und gute Arbeitsbedingungen.
Die Bundeskanzlerin hat dies bereits mehrfach deutlich gemacht, so im Video-Podcast am 17. Dezember 2016. Sie ziehe den Hut vor allen, die in diesem Bereich arbeiten – „mit Menschen arbeiten, sich auf jeden Einzelnen wieder neu einstellen, jedem gerecht werden. Deshalb muss die Ausbildung auch qualifiziert sein, und Sie müssen eben auch genügend Zeit haben.“
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Podcast/2016/20...
Um die Pflegekräfte zu entlasten, hat das erste Pflegestärkungsgesetz 2015 den Personalschlüssel für Betreuungskräfte von 1:24 auf 1:20 verbessert. Mittlerweile sind mehr als 49.000 zusätzliche Betreuungskräfte tätig. Sie unterstützen die alten Menschen bei ihren täglichen Aktivitäten, zum Beispiel beim Lesen oder Spazierengehen.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gilt seit Anfang 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Jetzt wird genau festgestellt, wer wieviel Pflege benötigt - gemessen am Grad der Selbständigkeit. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.
Seit 2010 gilt in der Altenpflege ein spezieller Pflegemindestlohn, der seit 2015 auch die ambulante Krankenpflege umfasst. Der Pflegemindestlohn liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn: Er wird ab Januar 2018 von jetzt 10,20 Euro auf 10,55 Euro pro Zeitstunde (West) und 9,50 Euro auf 10,05 Euro pro Zeitstunde (Ost) steigen und bis 2020 kontinuierlich erhöht.
Gut qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger werden zunehmend gebraucht. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz ist die Ausbildung jetzt attraktiver: Die „Pflegefachkraft“ kann nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen arbeiten - in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Das wertet die Pflegeberufe auf und verbessert die Aufstiegsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass die Ausbildung kostenlos ist und alle Auszubildenden künftig Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben. Das ist ein großer Fortschritt, denn derzeit muss noch an etlichen Pflege-Schulen Schulgeld gezahlt werden.
Informationen zum Thema Pflegestärkungsgesetze
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2016...
Reform der Pflegeberufe
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...
Pflegekräfte
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. September 2017
1.
am 14. Oktober 2017
2.
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