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Beantwortet
Autor F. Lutzenberger am 14. September 2017
11170 Leser · 5 Kommentare

Familienpolitik

Schließung von Entbindungsstationen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler Dr. Merkel,

derzeit erleben wir auch in unserer Region, dass immer mehr Entbindungsstationen geschlossen werden und auch immer mehr Hebammen ihren Beruf aufgeben.

Damit erhöht sich zwangsläufig die Entfernung vom Wohnort schwangerer Frauen zu einer Geburtsklinik und viele Frauen müssen auf Hebammen ihres Vertrauens verzichten und sich in eine anonyme Großklinik begeben. Hochschwangere Frauen leben in der letzten Phase ihrer Schwangerschaft in ständiger Unsicherheit, ob sie zur Geburt noch rechtzeitig in eine Klinik kommen und werden in Einzelfällen auch einmal abgewiesen.

Mit einer solchen Entwicklung werden andere Ansätze in der Familienpolitik konterkariert.

Der jüngste Kompromiss der Schiedsstelle im Streit mit den Hebammen geht wieder zu Lasten der Frauen, die sich diesem verantwortungsvollen Beruf verschrieben haben.

Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Erde und solche Zustände sind einfach unwürdig.

Wir haben in der eigenen Familie erlebt, was es bedeutet, bei dichtem Schneetreiben mit hochschwangeren Frauen unterwegs zu sein in der Unsicherheit, noch rechtzeitig in die Klinik zu kommen.

Eine unserer Enkelinnen trägt sich mit dem Gedanken, Hebamme zu werden. In Anbetracht der derzeitigen Entwicklung kann ich ihr davon nur abraten.

Gerade von Ihnen als Frau, sehr geehrte Frau Dr. Merkel würde ich mir Verständnis und Einfühlungsvermögen für diese Situation wünschen. Machen Sie bitte von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch und diesem für Deutschland unwürdigen Zustand ein Ende.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Lutzenberger

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. Oktober 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lutzenberger,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Situation für freiberufliche Hebammen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. So hat die Bundesregierung zum 1. Juli 2014 einen zusätzlichen Vergütungszuschlag auf Abrechnungspositionen für Geburtshilfeleistungen eingeführt, bei denen weniger Geburten als im Durchschnitt betreut werden. Das betrifft Beleghebammen, Hausgeburten und Geburtshäuser.

Außerdem gibt es seit Mitte 2015 einen Sicherstellungszuschlag für freiberufliche Hebammen, die die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen. Er ist eine wichtige Voraussetzung, um die Arbeit freiberuflicher Hebammen zu erhalten. Wenn die Berufshaftpflichtversicherung steigt, erhöht sich automatisch der auszuzahlende Sicherstellungszuschlag. Das entlastet Hebammen dauerhaft. Über 2.600 freiberufliche Hebammen haben ihn nach Information des GKV-Spitzenverbands vom 11. August 2017 bisher beantragt. Insgesamt wurden rund 12,6 Millionen Euro ausgezahlt.

Seit 2017 können auch für Geburtshilfestationen in strukturschwachen Gebieten Sicherstellungszuschläge vereinbart werden. Davon werden voraussichtlich 70 Krankenhäuser profitieren. 2015 arbeiteten über 1.800 Beleghebammen an Krankenhäusern und Geburtskliniken – rund 10,5 Prozent mehr als 2001.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Schiedsspruch vom 5. September 2017 geht es um den neuen Hebammenhilfevertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden. Die Schiedsstelle stimmte mehrheitlich für einen gemeinsamen Antrag des Bundes freiberuflicher Hebammen und des GKV-Spitzenverbandes. Im Ergebnis steigt für viele Hebammen die Vergütung um 17 Prozent rückwirkend zum 15. Juli 2017. Ab 2018 bringt der Schiedsspruch eine zusätzliche Verbesserung: durch weitere Abrechnungspositionen und Festlegung einer individuellen Betreuung der Schwangeren und Gebärenden.

Das Versorgungsstärkungsgesetz regelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen darauf verzichten müssen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Damit erhalten Versicherungsunternehmen den Anreiz, wieder mehr Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen anzubieten. Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.

Wichtig für die Hebammen ist zudem, dass der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV) weiter angeboten werden kann. Ende 2015 unterzeichneten das Versicherungskonsortium und der DHV eine Verlängerung des bestehenden Gruppenvertrages bis Mitte 2018. Im Juni 2017 einigten sie sich auf eine weitere Verlängerung bis Mitte 2021. Das gewährleistet eine mehrjährige Absicherung der freiberuflichen Hebammen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/kranke...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 15. September 2017
    1.

    Das stimmt aufs Wort, was Sie da schreiben. In Wolgast (Vorpommern) wurde eine Kinderstation geschlossen, obwohl sie die Geburtenrate der DDR erreichte. Es werrden Kinder ohne Ende geboren, so das wir in Kürze ein Schulproblem ungeahnten Ausmaßes haben werden. Im Fernsehen erklärte man uns voller Sorge das deutsche Kinder Klimakiller sind, die man tunlichst vermeiden sollte. Ein Staat der seine eigenen Kinder nicht will ist ein falled Staates. Hier wird ein ganz wüstes Spielchen getrieben, welches in unserer Geschichte beispiellos ist.

  2. Autor ines schreiber
    am 15. September 2017
    2.

    Solange Investoren das sagen haben , wird es eher schlechter als besser !

  3. Autor Christian Adrion
    am 18. September 2017
    3.

    Die Privatisierun deutscher Kliniken ist ein einziger Schuß in den Ofen!

  4. Autor Erhard Jakob
    am 18. September 2017
    4.

    Hier schließe ich mich voll und ganz
    der Meinung von Ines Schreiber an!

  5. Autor Peter Preller
    am 02. Oktober 2017
    5.

    Ein Haftungsdach der BRD bei Schäden über einer bestimmten Summe wäre die Lösung. Dann würden wieder mehr Versicherer eine Berufshaftpflicht für Hebammen anbieten und es wäre auch wieder günstiger.
    Es geht hier um unseren Nachwuchs in Deutschland!

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