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Die Kanzlerin direkt
Die vergessenen Seniorinnen im Unterhaltsrecht
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
der Beitrag von Frau Vogel zum Thema „Altersarmut“ in der ZDF-Sendung „Klartext, Frau Merkel“ am 14.09.2017 hat mich ermutigt, Sie auf ein ungelöstes Problem Ihrer Regierungszeit hinzuweisen: Die vergessenen Seniorinne im Unterhaltsrecht. Als ehrenamtlicher Betreuer eines inzwischen älteren Seniorenehepaares kann ich die Problematik an einem zutreffenden, realen Beispiel verdeutlichen: Beide ein Leben lang berufstätige Steuerzahler. Sie im Rentenalter Bezieherin einer Altersrente weit unterhalb der Armutsgrenze. Beide seit vielen Jahren verheiratet. Er inzwischen 100%iger-Schwerbehinderter und auf Pflege seiner Frau angewiesen. Beide wollen selbstbestimmt ohne staatliche Zusatzleistung leben. Weil er schon einmal verheirate war, muss er erheblichen Aufstockungsunterhalt ohne jegliche Gegenleistung an seine Ex-Ehefrau zahlen. Dem Se-niorenehepaar fehlt nun dieses Geld für barrierefreien Umbau der Wohnung, spezielle Mobilitätshilfen, behindertengerechter Urlaub usw.
Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Stellung nachfolgender Ehegatten zur Bedeutungslosigkeit degradiert. Für den unterhaltspflichtigen, geschiedenen, wieder-verheirateten Ehegatten hat nur der Ex-Ehegatte eine Bedeutung bezüglich der finanziellen Situation zur Festlegung eines Aufstockungsunterhalts. Die finanzielle Situation eines nachfolgenden Ehegatten spielt keine Rolle – auch wenn dieser hierdurch extrem benachteiligt ist, die nachfolgende Ehe bereits viele Jahre existierte und er den Gatten nun auch als Pflegefall umsorgen muss. Gemäß o.g. BVerfG-Urteilsbegründung ist der Gesetzgeber aufgefordert, zur Beseitigung der Härtefälle gesetzliche Regelungen zu erarbeiten.
Frage: Haben Sie hierzu bereits Initiativen ergriffen? Wenn ja, welche? Wann kann endlich die vergessene Seniorin Antrag auf Berücksichtigung stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Steinhoff
Kommentare (1)Schließen
am 23. September 2017
1.
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