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Abstimmungszeit beendet
Autor Sabine Barth am 18. September 2017
5600 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Putzfrau von Steuer absetzbar, aber Nachhilfe nicht?

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und arbeite wöchentlich 40 Stunden, also Vollzeit. Zusätzlich habe ich noch einen 450 Euro Job, damit wir uns die teure Miete in Oberbayern leisten können.
Meine Tochter besucht das Gymnasium und hat Probleme in den naturwissenschaftlichen Fächern. Sie besucht ein Nachhilfeinstitut, dafür zahle ich monatlich 160 Euro, um meiner Tochter einen guten Abschluss zu ermöglichen.
Warum kann ich nicht mal einen Teil dieser für mich sehr hohen Kosten steuerlich geltend machen?
Wäre ich jedoch wohlhabend genug, mir eine Haushaltshilfe leisten zu können, könnte ich die Kosten hierfür als Haushaltsnahe Dienstleisung von der Steuer absetzen.
Ich finde, das ist eine große Ungerechtigkeit. Anscheinend ist ein gut geputzter Fußboden wichtiger als Chancengleichheit?

Freundliche Grüße

Sabine Barth

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Sascha Hanson
    am 21. September 2017
    1.

    Sehr geehrte Frau Barth,

    meine Stimme haben Sie, auch wenn ich mit dieser Thematik mich nicht beschäftigt habe, aber manchmal habe ich das Gefühl das sehr viele Politiker nicht mehr wissen was ein "normales" Leben ist.

    Vielleicht haben viele Politiker Haushaltshilfen und denken nur an sich wie sie im Leben am Besten davonkommen? Aber vielleicht gibt es ja andere Gründe warum so entschieden wurde und hoffe das Ihre Anfrage beantwortet wird und sich vielleicht auch in Zukunft für sie positiver verändert wird. Aber wenn dann wird Ihre Tochter wahrscheinlich nicht mehr in der Schule sein. (Entschuldigung für meinen Sarkasmuis)

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