Sehr geehrte Frau Gugelfuß,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung des politischen Kurses der Bundeskanzlerin.
Nach der Bundestagswahl vom 24. September 2017 ist der Deutsche Bundestag am 24. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Es ist Aufgabe des neu konstituierten Bundestages, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler zu wählen. Das Parlament tut dies gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Bundespräsidenten und ohne Aussprache:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html .
Um die in Artikel 63 GG genannten notwendigen Mehrheiten im Deutschen Bundestag für die Wahl eines Bundeskanzlers oder einer Bundeskanzlerin zu erreichen, können sich mehrere Parteien zu einer Koalition zusammenschließen.
Die Koalitionsgespräche führen ausschließlich die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien. Die Parteiführungen schließen die Koalitionsverträge. Das Handeln der politischen Parteien ist jedoch vom Handeln der Bundesregierung zu trennen. Die Koalitionsverhandlungen der Parteien und deren möglichen Ausgang kann das Presse- und Informationsamt daher nicht kommentieren.
Weitere Informationen zur Regierungsbildung, zu Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/10...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09...
Bis zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers oder einer neuen Bundeskanzlerin bleibt die Bundesregierung geschäftsführend im Amt.
Die Gespräche für mögliche Regierungskonstellationen koordiniert die CDU unter Leitung ihrer Bundesvorsitzenden Angela Merkel, zusammen mit der CSU. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Bundesgeschäftsstelle der Christlich Demokratischen Partei unter www.cdu.de .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. September 2017
1.
am 23. Oktober 2017
2.
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