Sehr geehrter Herr Behr,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit allen Fragen zu Flucht und Asyl sehr ernst.
Was das Dublin-III-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angeht, so hat das Gericht entschieden, dass auch unter den außergewöhnlichen Umständen der Flüchtlingskrise 2015/2016 zunächst immer der Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, in dem die Ersteinreise stattgefunden hat. Der EuGH hat aber auch klargestellt: Es steht anderen Mitgliedstaaten frei, einen belasteten Mitgliedsstaat zu entlasten. Deshalb können Mitgliedstaaten im „Geiste der Solidarität“, die der Dublin-Regelung zugrunde liegt, von dieser Selbsteintrittsklausel Gebrauch machen.
Der EuGH hat damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt. Zugleich tritt er mit seinem Urteil dem Vorwurf entgegen, der sogenannte Selbsteintritt stelle ein eigenmächtiges Aushebeln der Dublin-Zuständigkeiten dar. Der EuGH sieht im Selbsteintrittsrecht gerade ein legitimes Instrument zur solidarischen Entlastung anderer Mitgliedstaaten.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die Bundesregierung bereits viele gesetzliche Neuregelungen und Beschlüsse zur Rückkehrpolitik gefasst hat. Dazu gehören:
- die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr. Das hat die operative Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu allen Fragen der Rückkehr – freiwillige Rückkehr und Rückführung - auf eine neue Grundlage gestellt:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/rueckkehrpoli... - das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht,
- die verstärkten Verhandlungen mit den Herkunftsstaaten über Rückkehrfragen,
- die Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration, insbesondere Umsetzung des Anreizprogramms „StarthilfePlus“.
Weitere Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Zudem können ausreisepflichtige Personen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, elektronisch überwacht werden. Eine entsprechende Regelung ist im Juli in Kraft getreten und wird von den Behörden der Länder angewendet.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/08...
Ob und wo weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird auch innerhalb der Sondierungsgespräche bzw. Koalitionsverhandlungen ausführlich erörtert werden.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Wohnungsmangel in Deutschland weisen wir auf unsere Antwort vom 29. September 2017 hin:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/rosenheim-12092...
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. September 2017
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am 27. September 2017
2.
am 29. September 2017
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am 13. Oktober 2017
4.
am 20. Oktober 2017
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